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Norm [AKTUELL]
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Diese Bauartnorm gilt in Verbindung mit VG 96914-2 für Leuchten zur Ersatzbeleuchtung im wehrtechnischen Bereich, vorzugsweise für den Einsatz auf Wasserfahrzeugen. Die hier festgelegten Leuchten dienen der Aufrechterhaltung des Betriebs zum Beispiel auf Schiffen der Deutschen Marine, deren Hauptbeleuchtung ausgefallen ist.
Gegenüber VG 96914-4:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Schockanforderung geändert; c) Anforderung an die Betriebsspannung der Hilfsleuchten geändert; d) folgende Leuchtmittelarten wurden gestrichen: Kompakt-Leuchtstofflampen, Glühlampen und Halogenlampen; e) neuer Abschnitt „Bezeichnung“ hinzugefügt; f) im Abschnitt 9 „Kennzeichnung und Verpackung“ wurden die Anforderungen präzisiert; g) im Abschnitt 4 „Anforderungen“ wurden weitere allgemeine Anforderungen sowie „Bild 1 – Akkuleuchte“ hinzugefügt; h) redaktionelle Änderungen vorgenommen; i) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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