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Norm [AKTUELL]
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Bei der VG 95218-9 handelt es sich eine Bauartnorm für den Aufbau von Sonderkabeln und -leitungen. Kabel und Leitungen nach dieser Norm sind zulassungspflichtig; siehe hierzu VG 95211. Voraussetzung für die Zulassung nach VG 95218-9 ist eine gültige Zulassung nach VG 95218-8. Diese Norm gilt in Verbindung mit der Fachgrundnorm VG 95218-2 für im wehrtechnischen Bereich eingesetzte Kabel und Leitungen, die mit Mänteln nach VG 95218-8 versehen sind und die nicht durch Bauartnormen der Reihe VG 95218 erfasst sind (Sonderkabel) und ist bei Entwicklung und Herstellung von Wehrmaterial beziehungsweise Wehrgerät anzuwenden. Für die unterhalb der Mäntel verwendeten Einzelelemente ist bei der fachlich zuständigen Stelle im BAAINBw eine Ausnahmegenehmigung nach VG 95211 zu beantragen, soweit es sich nicht um zugelassene Bauelemente nach VG 95218 sowie metallische elektrische Abschirmungselemente handelt. Diese Norm wurde von der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE), Arbeitsausschuss NA 140-00-05 AA "Kabel und Leitungen" erarbeitet.
Gegenüber VG 95218-9:2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Mäntel vom Typ G und H nach VG 95218-8 wurden aufgenommen; b) bei der Form D wurde die untere Betriebstemperatur geändert; c) die Kennzeichnung des Bauelements wurde geändert; d) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.