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Norm [AKTUELL]
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Trennwände von Schiffen müssen wasser- und gasdicht sein, um den Sicherheitsanforderungen nach IMO-Resolution A.754(18) zu genügen, die durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation, IMO) beschlossen wurde. Solche Trennwände sind zum Beispiel die senkrecht stehenden Schotte und die waagerecht verlaufenden Decks. Üblicherweise werden die Trennwände mit Öffnungen (Durchbrüchen) versehen, um elektrische Kabel und Rohre hindurchführen zu können. Dabei müssen die Sicherheitsanforderungen der IMO weiterhin eingehalten werden. Dies kann durch spezielle konstruktive Maßnahmen erreicht werden, mit denen eine geeignete Verbindung und Abdichtung zwischen den hindurchgeführten Installationselementen und der Trennwand hergestellt wird. Solche Konstruktionen werden im Schiffbau unter dem Begriff "Packsystem" zusammengefasst. Die Normen der Reihe VG 88717 gelten für das modulare Packsystem. Das modulare Packsystem basiert auf einem einheitlichen Rastermaß und wird wie ein Baukasten angewendet. Es besteht aus einem Rahmen, der in die Öffnung eingeschweißt wird, und den verschiedenen Einzelteilen, mit denen die genaue Anpassung und damit sichere Abdichtung zwischen Rahmen und Kabel/n oder Rohr/en vorgenommen wird. Sämtliche Einzelteile sind vorgefertigt und von nur einer Wandseite aus montierbar. Ein weiterer Vorteil ist die mögliche einfache Demontage für spätere Erweiterungen oder für Nachrüstungen.
In der Bauartnorm VG 88717-3 sind die für den Rahmen gültigen speziellen Anforderungen und Prüfungen festgelegt. Hier sind insbesondere solche zum Rastermaß, zur Einbautiefe, und zum Werkstoff zu nennen. Diese Norm wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-03-54 AA „Installationssysteme, Kabelverlegung auf Schiffen“, erarbeitet.
Gegenüber VG 88717-3:2021-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 „Rahmen“ überarbeitet; b) weitere Rahmenformen aufgenommen; c) Abschnitt 10 „Bezeichnung“ überarbeitet; d) Abschnitt 11 „Kennzeichnung und Verpackung“ überarbeitet; e) Norm redaktionell überarbeitet; f) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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