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Norm [AKTUELL]
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Trennflächen auf Schiffen (Schotte, Decks, Wände) müssen beständig gegen die Einwirkung von Feuer und Brandgasen sein, Decks und Kollisionsschotten müssen zusätzlich wasserdicht sein und bei bestimmten Räumen, wie Lagerräume mit brennbaren Stoffen, ist Gasdichtheit gefordert.
In diesen Trennflächen werden jedoch Öffnungen ("Durchbrüche") benötigt, um die zur Schiffsinstallation gehörigen Kabel, Rohre und Kanäle verlegen zu können.
In VG 88700-2 sind aus den vorstehend genannten Vorschriften abgeleitete Festlegungen für sogenannte Durchführungssysteme enthalten, mit deren Hilfe eine durchbrochene Wand mit hindurchgeführten Installationen wieder in einen Zustand (Integrität) versetzt werden kann, in der sie die an sie gestellten mechanischen Anforderungen einhalten kann und ihre Schutzfunktionen gegen Feuer, Wasser und Gas erfüllt.
Gegenüber VG 88700-2:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Abschnitte 4.5 "Verarbeitung" und 4.6 "Lagerungsbedingungen" neu aufgenommen; c) Tabelle 2, Prüf-Nr. 5.2.3.4 gelöscht; d) Tabelle 3 überarbeitet; e) Bilder überarbeitet; f) englische Fassung überarbeitet; g) redaktionelle Änderungen vorgenommen.
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