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Norm [AKTUELL]
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Diese Bauartnorm gilt für Ruderantriebsanlagen für Unterwasserschiffe in Verbindung mit VG 85741-2.
In dieser Bauartnorm sind die allgemeinen technisch-organisatorischen Anforderungen dokumentiert.
Ein wesentliches Kriterium sind die Anforderungen des Antriebs der Ruderantriebsanlage. Jedes Unterwasserschiff ist - unabhängig von der Anzahl der Ruder - mit mindestens einem Haupt- und einem Ersatz-Rudermaschinenantrieb auszurüsten.
Die Ruderantriebsanlagen gehören zu den wichtigsten Anlagen für den Betrieb eines Wasserfahrzeuges, die absolute Funktionssicherheit der Anlage ist oberster Grundsatz. Aus diesem Grund ist ein Hilfsrudermaschinenantrieb je Rudermaschine erforderlich. Je nach dem Antriebskonzept der Schiffsantriebsanlage ist der Hilfsrudermaschinenantrieb zu konzipieren.
Weitere Anforderungen wie zum Beispiel Oberflächenschutz, Kennzeichnung, Verlegung von Rohr- und Schlauchleitungen, elektrischen Leitungen, Schaltschränken, einschließlich der Leistung der Rudermaschine und weitere sind aufgeführt.
In weiteren Abschnitten sind die Anforderungen zur Prüfung, Typprüfung, Einzelzulassung und auch die Geltungsdauer von Zulassungen aufgeführt.
Auch die entsprechenden Betriebsvorschriften (BV-Hefte und Technischen Lieferbedingungen (TL)) wurden in der Norm berücksichtigt.
Diese Norm wurde von DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-02-01 AA "Leistungserzeugung, Vortrieb, Hilfsmaschinen", erarbeitet.
Gegenüber VG 85741-2:1990-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) die Norm wurde aufgeteilt, Teil 2 "Fachgrundnorm" und Teil 4 "Bauartnorm für Unterwasserfahrzeuge"; c) Anforderungen überarbeitet; d) BV Hefte aktualisiert; e) englische Fassung hinzugefügt; f) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.