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Norm [AKTUELL]
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Diese Fachgrundnorm gilt in Verbindung mit der jeweiligen Bauartnorm (VG 85741-3 und VG 85741-4) für Ruderantriebsanlagen für Wasserfahrzeuge.
In dieser Fachgrundnorm sind die allgemeinen Anforderungen und Bestimmungen festgelegt.
Diese enthält Angaben zu technischen Anforderungen und Prüfbedingungen gleichbleibender Art, das heißt Eigenschaften und Bestimmungen, die für die genannten Über- und/oder Unterwasserfahrzeuge zutreffen, sowie allgemeine Durchführungsbestimmungen, Fragen der Verbindlichkeit, Patenrecht und so weiter.
Da Ruderantriebsanlagen zu den wichtigsten Anlagen für den Betrieb von Wasserfahrzeugen gehören, ist die absolute Funktionssicherheit der Anlage oberster Grundsatz.
Aus diesem Grund wurden Anforderungen, Prüfungen, Typprüfungen sowie die Qualitätssicherung und Güteprüfungen (eingeschlossen Prüfungen nach Instandsetzung) dokumentiert.
Die aufgeführten Grundsätze für die Konstruktion beinhalten auch die Vorschriften der Schiffssicherheit (zum Beispiel SOLAS in Verbindung mit der Schiffssicherheitsverordnung) des Arbeitsschutzes / zum Beispiel Druckbehälterverordnung) der Unfallverhütung, die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (Bauvorschriften und Richtlinien der zugelassenen zertifizierten Klassifikationsvorschrift), für welche die Anlage vorgesehen ist.
Diese Norm wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-02-01 AA "Leistungserzeugung, Vortrieb, Hilfsmaschinen" erarbeitet.
Gegenüber VG 85741-1:1989-08 und VG 85741-2:1990-07 wurden folgend Änderungen vorgenommen: a) die Normen wurden neu aufgeteilt; b) Anforderungen überarbeitet; c) BV Hefte aktualisiert; d) englische Fassung hinzugefügt; e) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.