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Norm [AKTUELL]
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Die VG 85647 beinhaltet Anforderungen und Prüfungen für die Instandsetzung von Propellern. Generell sind Antriebspropeller sowie auch Propellerflügel reparierbar. Eine Instandsetzung der Propeller setzt eine Besichtigung am Schiff voraus. Hierbei ist zu entscheiden, ob der Propeller zu einer Instandsetzung angenommen werden soll. Über die Besichtigung ist ein Bericht mit dem Formblatt anzufertigen. Außerdem sind die Istmaße des Propellers mit einem Messverfahren nach Bauvorschrift aufzunehmen. Dabei richten sich die erforderlichen Messungen im Regelfall nach der Art der vorhandenen Beschädigungen. Risse und andere Beschädigungen wie Poren, Kavitationsschäden und so weiter sind dabei durch Sichtprüfung oder andere anerkannte beziehungsweise geeignete Prüfverfahren zu ermitteln. Ein oder mehrere amtliche und vom BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) zugelassene Güteprüfer sind hinzuzuziehen. Über die Befundaufnahme ist ein Bericht anzufertigen. (Ein entsprechendes Formblatt beinhaltet der Anhang A dieser Norm). Die Instandsetzung beinhaltet drei Instandsetzungsklassen (Klasse A bis Klasse C). Prüfungen instandgesetzter Propeller sowie Prüfungen bei Sonderkonstruktionen, als auch die Güteprüfung und Qualitätssicherung sind zu dokumentieren. Der Anhang A (normativ) beinhaltet ein Muster für ein Formblatt zum Ablauf der Instandhaltung von Propellern in Deutsch/Englisch. Diese Norm wurde vom NA 132-02-01 AA "Leistungserzeugung, Vortrieb, Hilfsmaschinen" der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN erarbeitet.
Gegenüber VG 85647:1982-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 7 und 8 überarbeitet; d) Bilder überarbeitet; e) Anhang A (normativ) "Formblatt" erweitert; f) englische Übersetzung aufgenommen; f) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.