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IEC 62281:2019-04

Sicherheit von Primär- und Sekundär-Lithiumbatterien beim Transport

Englischer Titel
Safety of primary and secondary lithium cells and batteries during transport
Ausgabedatum
2019-04
Originalsprachen
Englisch, Französisch
Seiten
67
Ausgabedatum
2019-04
Originalsprachen
Englisch, Französisch
Seiten
67

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Einführungsbeitrag

Im April 2019 ist die vierte Ausgabe der Norm IEC 62281 in englischer Sprache erschienen. Die deutsche Ausgabe wird als DIN EN IEC 62281 (VDE 0509-6) herausgegeben werden.

Die Norm wendet sich an Prüfeinrichtungen und Hersteller von Lithiumbatterien. Gemäß den Transportvorschriften sind Lithiumbatterien Gefahrgut und bedürfen vor dem Transport einer Prüfung auf Sicherheit. Die erforderlichen Prüfmethoden und -kriterien werden in Kapitel 38.3 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien beschrieben, das von den Vereinten Nationen herausgegeben wird. IEC 62281 verfolgt in erster Linie den Zweck, den Bekanntheitsgrad der erforderlichen Prüfungen für den Transport von Lithiumbatterien zu erhöhen. Außerdem stellt diese Norm die Prüfmethoden und kriterien in den Kontext der Batterienormen und bietet eine Plattform für die Weiterentwicklung der Prüfmethoden entsprechend dem Stand der Technik.

Die Norm enthält die folgenden Prüfungen: T-1 Druckabfall, T-2 Temperaturwechsel, T-3 Schwingen, T-4 Schocken, T-5 Äußerer Kurzschluss, T-6 Aufprallen und Quetschen, T-7 Überladen, T-8 Erzwungene Überentladung und P-1 Fallprüfung.

Gegenüber der dritten Ausgabe der Norm von 2016 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

  • Der Begriff "Knopfzellen" umfasste bisher sowohl diejenigen mit wässrigem Elektrolyt als auch diejenigen mit nicht-wässrigem Elektrolyt. Künftig wird es zwei verschiedene Begriffe geben, "Knopfzellen" für diejenigen mit wässrigem Elektrolyt und "Lithiumknopfzellen" für diejenigen mit nicht-wässrigem Elektrolyt. Dadurch ist die gezielte Ansprache der Lithiumknopfzellen leichter, die nach dieser Norm zu prüfen sind.
  • Der Abschnitt 5.4 wurde hinzugefügt. Er legt fest, dass Lithiumbatterien, die integraler Bestandteil von Geräten sind, für die Prüfungen nicht ausgebaut werden müssen.
  • Alle Prüfungen für Lithium-Sekundärzellen und -batterien enthalten nun Anforderungen, sie vor der Prüfung 25 Lade- und Entladezyklen zu unterziehen.
  • In Anhang B wurden die Tabellen aus Abschnitt 38.3.3 des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien übernommen.
  • Bei den Kriterien für ein Bersten wurde "gewaltsam" ergänzt.
  • Der Abschnitt 6.8 "Prüfbericht" wurde mit dem Abschnitt 6.9 "Transportzertifikat" zusammengelegt und durch die Aufstellung in Abschnitt 38.3.5 des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien ersetzt.
  • Es wurde ein Anhang B ergänzt, in dem inhaltliche Abweichungen von Abschnitt 38.3 des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien zusammengestellt wurden.

Bildunterschrift: Neue Testhalle für Lithiumbatterien

Foto: CTC advanced, Saarbrücken

Ersatzvermerk

Dieser Artikel wurde geändert durch: IEC 62281 AMD 1:2021-02,IEC 62281 AMD 2:2023-02

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