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Für diese Norm ist das K 952 "Netzleittechnik" zuständig.
Die zweite Ausgabe von IEC 60870-5-101 ist ein Ersatz für IEC 60870-5-101:1995-11, IEC 60870-5-101 AMD 1:2000-04 und IEC 60870-5-101 AMD 2:2001-10.
Diese anwendungsbezogene Norm über die Fernwirktechnik gilt weiterhin für Fernwirkeinrichtungen und -systeme mit codierter bitserieller Datenübertragung für die Überwachung und Steuerung geographisch weit verteilter Prozesse und ermöglicht den Datenaustausch zwischen kompatiblen Fernwirkeinrichtungen.
Normative Festlegungen dieser Norm sind mit den Normen IEC 60870-5-1 bis IEC 60870-5-5 und den zu ersetzenden Normen IEC 60870-5-101, IEC 60870-5-101 AMD 1 und IEC 60870-5-101 AMD 2 kompatibel.
Gegenüber IEC 60870-5-101:1995-11, IEC 60870-5-101 AMD 1:2000-04 und IEC 60870-5-101 AMD 2:2001-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a)((TAB))Die Änderungen 1 und 2 wurden in IEC 60870-5-101 eingearbeitet. Die Bilder und Tabellen daraus wurden jeweils entsprechend ihrer Reihenfolge fortlaufend benummert.
b)((TAB))Ergänzende oder geänderte Festlegungen wurden in die folgenden Abschnitte aufgenommen:
In Abschnitt 4.3 ist die Angabe zum Zeitüberwachungsintervall der Primärstation an die ausführliche Darstellung der mit Änderung 2 präzisierten Ausführungen des Abschnittes 6.2.2 angepasst worden.
In Abschnitt 6.1 ist neben der Angabe der zugelassenen Telegrammformate deren jeweilige Anwendung derart festgelegt worden, dass Telegrammformate variabler Länge nur zur Übertragung von Anwendungsdaten verwendet werden dürfen.
In Abschnitt 6.2 wurden bisher offen gelassene Festlegungen aufgenommen, wie die Vorgabe, dass reservierte Bits der Steuerfelder nicht zu benutzen und auf null zu setzen sind. Außerdem wurden die Status-Übergangsdiagramme für die symmetrische und die unsymmetrische Übertragung, dort, wo es notwendig war, ergänzt und gegebenenfalls präzisiert.
Die Angaben in Abschnitt 6.2.2.1 sind zum Zwecke einer verbesserten Lesbarkeit der Festlegungen zum Zeitüberwachungsintervall für Telegrammwiederholungen abgeändert dargestellt worden.
In Abschnitt 7.1 wurden bisher offen gelassene Festlegungen zur Struktur der Anwendungsdaten und notwendige Präzisierungen und Ergänzungen einiger Angaben dazu aufgenommen.
In Abschnitt 7.2.2.1 werden die Festlegungen zur Bedeutung der Werte des Feldes "variable Strukturkennung" präzisiert.
Der mit Änderung 2 neu aufgenommene Abschnitt 7.2.2.2, der Anforderungen für die Übertragung von Informationsobjekten in zeitlicher Reihenfolge festlegt, wurde in einigen Punkten präziser formuliert.
Neu aufgenommen wurde der Abschnitt 7.2.2.3 mit einer Festlegung, dass und wie von einer Unterstation ein dort aufgetretener Speicherüberlauf angezeigt werden kann.
Die Texte zu den Beispielen in Abschnitt 7.2.3, womit die Verwendung der Herkunftsadresse verdeutlicht werden soll, sind verständlicher formuliert worden.
Die Festlegungen, welche ASDU mit gleichen Adressen des Informationsobjektes übertragen werden dürfen und welche nicht, sind in Abschnitt 7.2.5 nochmals präziser angegeben worden.
Die Angaben in Abschnitt 7.2.6.3 zu den festgelegten Qualitätskennungen wurden, insbesondere bezüglich der Beispiele, überarbeitet.
In Abschnitt 7.2.6.9 wurden Erläuterungen zur Bedeutung der Qualitätskennungen des Informationselementes "Dualer Zählerstand" hinzugefügt.
Die Verwendung der Sommerzeit wird in Abschnitt 7.2.6.18 wahlweise wieder zugelassen, nachdem ihre Verwendung mit Änderung 2 ausgeschlossen worden war. Des Weiteren wird die Kodierung der Wochentage im Zeitformat CP56Time2a festgelegt. Und schließlich wird hier und in Abschnitt 7.2.6.19 ein bisher reservierter Eintrag als Kennzeichner dafür nutzbar gemacht, ob die Zeitmarke eine Echtzeit oder eine auf dem Übertragungswege beigefügte Ersatzzeit enthält.
In Abschnitt 7.2.6.24 werden nun zusätzlich die Bedeutung und die Anwendung der Kennung für Parameter von Messwerten erläutert.
In Abschnitt 7.2.6.38 wird ein bisher reservierter Eintrag als Kennzeichner bei der Übertragung von Dateiverzeichnissen festgelegt. Diese Festlegung wird durch die mit Änderung 2 beschriebenen Verfahren zur Dateiübertragung erforderlich.
Abschnitt 7.3 enthält nunmehr ergänzende Angaben zur Handhabung beim Eintreffen nicht bekannter ASDU. Außerdem wird an dieser Stelle klargestellt, dass eine Mischung der beiden in IEC 60870-5-101 festgelegten Zeitformate nicht zulässig ist.
Die in Abschnitt 7.3.1 enthaltenen Definitionen der einzelnen ASDU mussten in vielerlei Hinsicht ergänzt bzw. korrigiert werden. So waren bisher für einzelne ASDU nur Folgen von Informationsobjekten spezifiziert, für die jedoch ebenso Folgen von Informationselementen in einem einzelnen Informationsobjekt zulässig sind. Außerdem wurden die bisher angegebenen Übertragungsursachen auf Zulässigkeit und Sinngehalt überprüft und gegebenenfalls gestrichen.
Die Spezifikationen der ASDU in den Abschnitten 7.3.4.2, 7.3.4.3 und 7.3.6.7 wurden bezüglich Änderungen an anderen Stellen der Norm angepasst.
In Abschnitt 7.4 wurde die dort enthaltene Tabelle der Antwortprioritäten der Unterstation ergänzt und auf die Anforderungen für zeitfolgerichtige Übertragung hingewiesen.
Die Anforderungen an die Übertragung von ENDINIT beim Systemstart durch die Unterstation werden in 7.4.1 präzisiert.
Der Abschnitt 7.4.5 wurde um weitere Einzelheiten zur Durchführung der Stationsabfrage erweitert. Insbesondere sind dort nunmehr Angaben enthalten, welche Typen von Informationsobjekten in jedem Fall zu übertragen sind und welche üblicherweise nicht übertragen werden müssen.
In Abschnitt 7.4.7 wird die Zuordnung der verschiedenen Befehlstypen zu den entsprechenden Meldungstypen festgelegt.
In Abschnitt 7.4.11 sind bei den Festlegungen für die Übertragung von Schutzstördaten an verschiedenen Stellen die verwendeten Fachbegriffe an die in anderen Dokumenten verwendeten Bezeichnungen angepasst worden.
Der in Änderung 2 hinzugefügte Absatz 7.4.13 bezüglich der Anwendung der Hintergrundabfrage musste hinsichtlich der darin enthaltenen Informationsobjekte präzisiert werden.
Bei den Angaben zur Kompatibilität ist in Abschnitt 8.4 nunmehr die maximale Telegrammlänge in Steuerungs- und Überwachungsrichtung getrennt festlegbar. Neu hinzugefügt wurde die Möglichkeit einer Festlegung der Zeitspanne, in der Wiederholungen zulässig sind, bzw. der Anzahl der Wiederholungen.
Bei den Angaben zur Kompatibilität können in Abschnitt 8.6 für die Funktion der Uhrzeitsynchronisation die wahlfreien Bedeutungen einiger Bitfelder im Zeitformat festgelegt werden.
c)((TAB))In dem mit Änderung 2 entstandenen Abschnitt 7.2.2.2 wurde der bisherige dritte Absatz gestrichen und in Abschnitt 7.1 dem vierten Absatz angefügt. Damit wird bereits dort festgelegt, dass jede ASDU immer eine einzige Typkennung und eine einzige Übertragungsursache enthält.
d)((TAB))Der Norm-Inhalt wurde insgesamt redaktionell überarbeitet.
Die 2. Ausgabe dieser anwendungsbezogenen Norm wird in entsprechender Weise als Deutsche Norm (DIN EN 60870-5-101, 2. Ausgabe) veröffentlicht werden. Der bereits veröffentlichte Norm-Entwurf enthält die Deutsche Fassung des europäischen Norm-Entwurfs (Schluss-Entwurfs) prEN 60870-5-101:2002 "Fernwirkeinrichtungen und -systeme - Teil 5-101: Übertragungsprotokolle; Anwendungsbezogene Norm für grundlegende Fernwirkaufgaben", in den der internationale Norm-Entwurf (FDIS) IEC 57/605/FDIS:2002 "Telecontrol equipment and systems - Part 5-101: Transmission protocols; Companion standard for basic telecontrol tasks" unverändert übernommen worden ist.
Da die Deutsche Fassung noch nicht endgültig mit der Englischen Fassung abgeglichen ist, enthält dieser Norm-Entwurf die englische Originalfassung des IEC-FDIS entsprechend einer diesbezüglich durch die IEC erteilten Erlaubnis.
Wegen einiger wesentlicher, aber vom IEC-Zentralbüro nicht mehr berücksichtigten Kommentare zum FDIS wird eine Berichtigung erforderlich. Es ist beabsichtigt, das bei der deutschen Übersetzung zu berücksichtigen und dort entsprechende nationale Fußnoten einzufügen.
Dieser Artikel wurde geändert durch: IEC 60870-5-101 AMD 1:2015-11