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IEC 60745-2-13:2006-03

Sicherheit von motorbetriebenen elektrischen Handwerkzeugen - Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen

Englischer Titel
Hand-held motor-operated electric tools - Safety - Part 2-13: Particular requirements for chain saws
Ausgabedatum
2006-03
Originalsprachen
Englisch, Französisch
Seiten
65
Ausgabedatum
2006-03
Originalsprachen
Englisch, Französisch
Seiten
65

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Einführungsbeitrag

Die zweite Ausgabe, 2006, der Norm IEC 60745-2-13 enthält Aussagen zur Sicherheit von Kettensägen als handgeführte Elektrowerkzeuge für den Netzbetrieb (mit einer Bemessungsspannung von max. 250 V für Einphasengeräte und max. 440 V für Dreiphasengeräte) und für Akkubetrieb. Sie ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte in IEC 60745-1, vierte Ausgabe, 2006.

In den Anwendungsbereich der Norm IEC 60745-2-13 fallen Kettensägen zum Sägen von Holz zur zweihändigen Verwendung durch eine Bedienperson.

Die Norm gilt nicht für Baumpflegekettensägen, die mit einer Hand bedient werden können.

Änderungen bezüglich der zweiten Ausgabe von IEC 60745-2-15 gegenüber der ersten Ausgabe, 1989, und der Änderung AMD 1, 1992:

  • Abschnitt 3 "Begriffe": Einführung von Definitionen der wichtigsten Teile einer Kettensäge.
  • Abschnitt 8 "Aufschriften und Gebrauchsinformationen": Kettensägen sind mit Hinweisen oder Piktogrammen, die zur Benutzung von Schutzbrille und Gehörschutz auffordern, zu kennzeichnen. Analog zur Einführung von detaillierten Sicherheitshinweisen in IEC 60745-1 werden auch für Kettensägen einige Sicherheitshinweise präzisiert und erweitert. Sie bestehen jeweils aus einem Anweisungs- und einem Erläuterungsteil, die in den Gebrauchsanweisungen unterschiedlich dargestellt werden müssen.
  • Abschnitt 19 "Mechanische Gefährdung": Dieser Abschnitt wurde erheblich ergänzt. Es finden sich Anforderungen an Anzahl und Abmessungen von Handgriffen, Schutzeinrichtungen, Kettenfangbolzen, Krallenanschlag, Kettenbremse, Rückschlagsicherheit, Kettenschutz, Spannung und Schmierung der Sägekette, Gewichtsverteilung sowie an die erlaubte Nachlaufzeit der Sägekette nach dem Abschalten. Für die meisten Anforderungen wird auf entsprechende ISO-Normen, die für brennkraftgetriebene Kettensägen gelten, verwiesen.
  • Abschnitt 20 "Mechanische Festigkeit": Es wurden Anforderungen zur Stabilität von Handgriffen und Handschutz aufgenommen. Die Fallprüfung gilt nun auch für Kettensägen über 10 kg Gewicht.
  • Abschnitt 21 "Aufbau": Handgriffe und sonstige Bedienungselemente müssen isoliert sein. Außerdem darf die Hand des Bedieners während des Betriebs nicht solche Teile berühren können, die bei möglichem Zerschneiden der Netzleitung spannungsführend werden können.
  • Abschnitt 24 "Netzanschluss und äußere Leitungen": Im Unterabschnitt 24.4 wird festgelegt, dass mindestens schwere polychloropren-ummantelte Netzleitungen (60245 IEC 66) oder gleichwertige zu verwenden sind.
  • Anhang BB "Erläuterung der richtigen Vorgehensweise bei den grundlegenden Arbeiten Fällen, Entasten und Durchsägen (Ablängen)": Dieser neue informative Anhang enthält Beispiele für Bedienungs- und Sicherheitshinweise.

Übereinstimmung der IEC-Norm mit Europäischen und Deutschen Normen

Die Normen der Reihe IEC 60745 werden vollständig überarbeitet und so weit wie möglich mit den Anforderungen der Europäischen (vormals EN 50144) und nordamerikanischen Normen (zz. Reihe UL/CSA 745, erste Ausgabe) für handgeführte Elektrowerkzeuge harmonisiert.

Die zukünftigen Europäischen (EN 60745 als Ersatz für EN 50144) und nordamerikanischen (UL/CSA 745, dritte Ausgabe) Normenreihen werden mit IEC 60745 übereinstimmen, ergänzt durch Anforderungen, die im Wesentlichen durch regionale Gesetzgebung notwendig werden. Die Norm EN 60745 wird ergänzt, um die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie zu integrieren (speziell die Anforderungen zur Messung und Angabe von Geräusch und Vibration); die nordamerikanischen Normen müssen den National Electrical Code erfüllen.

Die derart ergänzte Norm EN 60745-2-13 soll dann in das Deutsche Normenwerk übernommen werden.

Ersatzvermerk

Dieser Artikel wurde geändert durch: IEC 60745-2-13 AMD 1:2009-07

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