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Seit über 20 Jahren hat sich das Konzept der anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen als unverzichtbarer Bestandteil der informationstechnischen Infrastruktur von Gebäuden etabliert, da sie erhebliche technische und ökonomische Vorteile gegenüber der bedarfsorientierten Vorgehensweise bietet. Der Ansatz wurde ursprünglich für eine diensteunabhängige, universell einsetzbare Vorverkabelung zur Unterstützung von informations- und kommunikationstechnischen Netzanwendungen in Bürogebäuden entwickelt. Die grundlegenden Eigenschaften von anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen - einheitliche Topologie, Klassifizierung von Übertragungsstrecken mit definierten Eigenschaften, einheitliche Schnittstelle zum Anschluss der Endgeräte - lassen sich mit gewissen Modifikationen auch auf andere Gebiete übertragen. Beispiele hierfür sind industriell genutzte Standorte, Wohngebäude und Rechenzentren. Im Zuge der Revision von EN 50173-1:2011 (siehe DIN EN 50173-1:2011-09) wurden unter anderem die Übertragungsstreckenklassen für Lichtwellenleiter-Verkabelung ersatzlos gestrichen, und zwar mit der Begründung, dass das System keine praktische Relevanz habe. Somit enthält DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1):2018-10) nur noch Übertragungsstreckenklassen für symmetrische Kupferverkabelung. Um diese Lücke zu schließen, stellt diese Norm einen alternativen Ansatz für die Klassifizierung von anwendungsneutralen Übertragungsstrecken mit Lichtwellenleitern vor. Es ist vorgesehen, diesen Ansatz bei CENELEC/TC 215 und ISO/IEC JTC 1/SC 25 einzubringen. Zuständig ist das DKE/GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE 0800-173-100:2023-06; VDE 0800-173-100:2023-06 .