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Norm [AKTUELL]
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Spannschlösser nach dieser Norm sind vorzugsweise für Freileitungen und Schaltanlagen mit Nennspannungen im Netz über AC 1 kV und DC 1,5 kV bestimmt. Spannschlösser nach dieser Norm dürfen im Betrieb nicht auf Biegung beansprucht werden. Sie werden zur stufenlosen Einstellung des Durchhangs und zur Erzielung der richtigen Kettenlängen bei Abspannungen benötigt. Gegenüber den verstellbaren Verlängerungslaschen hat das Spannschloss wesentliche Vorteile aufzuweisen: 1. Die Verstellung kann unter Belastung vorgenommen werden. Das zeitraubende Abfangen der Leitung ist nicht erforderlich. 2. Das Spannschloss erlaubt durch sein Gewinde über den gesamten Verstellbereich hinweg eine Feinverstellung. Es lassen sich somit kleinste Durchhangs- und Zugspannungsunterschiede ausgleichen. Gegenüber DIN 48334:1977-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Materialnormen wurden aktualisiert; b) Tabelle 1: - zusätzlich aufgeführt wurden Werte für die Erhöhung des Drehwiderstandsmomentes, - das Maß L2 wurde gestrichen, - die Stückprüfkraft wurde gestrichen, - auf die Angabe der Stückgewichte wurde verzichtet, - Werte für Ithr wurden erhöht, - Anmerkungen zu Ithr wurden aktualisiert; c) Einführung einer Stückprüfung und einer Stichprobenprüfung. Zuständig ist das DKE/K 421 "Freileitungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN 48334:1977-07 .
Gegenüber DIN 48334:1977-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Materialnormen wurden aktualisiert; b) in Tabelle 1 wurden Werte für die Erhöhung des Drehwiderstandsmomentes zusätzlich aufgeführt; c) in Tabelle 1 wurde das Maß L2 gestrichen; d) in Tabelle 1 wurde die Stückprüfkraft gestrichen; e) in Tabelle 1 wurde auf die Angabe der Stückgewichte verzichtet; f) in Tabelle 1 wurden Werte für Ithr erhöht; g) in Tabelle 1 wurden Anmerkungen zu Ithr aktualisiert; h) Einführung einer Stückprüfung und einer Stichprobenprüfung.