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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für das Bedienen und alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung. Der Begriff Hochspannung schließt in dieser Norm die Spannungsebenen Mittelspannung und Höchstspannung ein. Diese elektrischen Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie zum Beispiel Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik oder einem Bürogebäude, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie zum Beispiel auf Baustellen; wieder andere sind ortsveränderlich und können entweder unter Spannung stehend oder im spannungsfreien Zustand bewegt werden. Beispiele hierfür sind elektrisch angetriebene Bagger in Steinbrüchen oder Braunkohle-Tagebauen. Diese Norm beschreibt die Anforderungen für sicheres Bedienen und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Diese Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Sie gelten für alle nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln sowie für elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht. Diese Norm wurde nicht ausdrücklich erarbeitet für die Anwendung auf die nachfolgend aufgeführten elektrischen Anlagen. Es wird jedoch empfohlen, die Prinzipien dieser Norm auf diese elektrischen Anlagen anzuwenden, sofern keine anderen Regelungen oder Verfahrensweisen zur Verfügung stehen: - Anlagen in Luftfahrzeugen oder Luftkissenfahrzeugen, die sich durch eigenen Antrieb bewegen (diese unterliegen dem internationalen Luftverkehrsrecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat); - Anlagen auf Hochseeschiffen, die sich durch eigenen Antrieb oder nach Anweisung einer Leitstelle bewegen (diese unterliegen dem internationalen Seerecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat); - elektronische Kommunikations- und Informationssysteme; - elektronische Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungssysteme; - Anlagen im Bergbau; - Anlagen auf Offshore-Einrichtungen, für die internationales Seerecht gilt; - Anlagen in Fahrzeugen; - elektrische Bahnsysteme; - elektrotechnische Versuchsarbeiten in der Forschung. Mit der Änderung A1 wird der Abschnitt 5.3.3.101 "Wiederkehrende Prüfungen" der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 ersetzt, übernommen wurde damit Abschnitt 6.5 aus HD 60364-6:2016 ergänzt durch nationale Festlegungen. Zuständig ist das DKE/K 224 "Betrieb elektrischer Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN VDE 0105-100/A1 Berichtigung 1:2020-10; VDE 0105-100/A1 Berichtigung 1:2020-10 .