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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält zusätzliche Anforderungen, Maßnahmen und Empfehlungen für die Planung, Errichtung und Prüfung aller Arten von elektrischen Niederspannungsanlagen entsprechend des Anwendungsbereichs der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), einschließlich lokaler Erzeugung und/oder Speicherung von Energie. Damit soll die Vereinbarkeit mit bestehenden und künftigen Möglichkeiten der Lieferung elektrischer Energie an elektrische Verbrauchsmittel oder an das öffentliche Netz aus lokaler Erzeugung sichergestellt werden. Derartige elektrische Anlagen werden als kombinierte Erzeugungs-/Verbrauchsanlagen (PEI, englisch: prosumer´s electrical installations) bezeichnet. Diese Norm stellt unter anderem auch Anforderungen für das richtige Verhalten und Handeln von PEIs zur Verfügung, um eine effiziente, nachhaltige und sichere Funktionsweise dieser Anlage bei Integration in intelligente Energieversorgungssysteme zu erhalten. Die Norm enthält zusätzlich Anforderungen zum Zusammenwirken von Smart Grid und PEI, an ein PEI-Konzept, an Ausführungen einer PEI, an ein Elektrisches Energiemanagement-System (EEMS) sowie Sicherheitsaspekte. Für die Lieferung elektrischer Energie in das öffentliche Netz aus lokaler Erzeugung ist die Verordnung (EU) 2016/631, in Deutschland umgesetzt durch VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ in Verbindung mit VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, vorrangig zu beachten. Dies gilt nicht für Anlagen, die unabhängig von einem öffentlichen Netz betrieben werden. • einzelne verbrauchende und/oder erzeugende elektrische Anlage (individuelle PEI); • mehrere elektrische Verbraucheranlagen, die an ein gemeinsames öffentliches Verteilungsnetz angeschlossen sind und gemeinsame lokale Stromversorgungen und Energiespeichermiteinander teilen (kollektive PEI); • Anordnung von mehreren individuellen PEI, die an ein gemeinsames öffentliches Verteilungsnetz angeschlossen sind und ihre einzelnen Stromversorgungen und Energiespeicher miteinander teilen (gemeinsam genutzte PEI).