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Norm [AKTUELL]
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Die besonderen Anforderungen dieser Norm sind anzuwenden für elektrische Anlagen in Räumen mit fest errichteter Badewanne oder fest errichteter Dusche, die dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen, und für die umgebenden Bereiche, die in dieser Norm beschrieben sind.
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 und DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100-701/A1):2004-02 ist die Norm erstmals eine europäisch harmonisierte Norm für Niederspannungsanlagen von Räumen mit Badewanne oder Dusche, jedoch mit vielen "Besonderen Nationalen Bedingungen" und "A-Abweichungen".
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Für die Norm ist das DKE/UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0100-701/A1:2004-02; VDE 0100-701/A1:2004-02 , DIN VDE 0100-701:2002-02; VDE 0100-701:2002-02 .
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 und DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100-701/A1):2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese Norm ist erstmals eine europäisch harmonisierte Norm für die Errichtung von Niederspannungsanlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche. b) Die Eignung von Barrieren als "fest angebrachte Abtrennungen" wurde präzisiert. c) Die Bereiche 1 und 2 wurden in der Höhe vergrößert bis zum fest angebrachtem Brausekopf, wenn dieser mehr als 225 cm über Oberkante Fertigfußboden angebracht ist. d) Die neuen Begriffe aus DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) sowie DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) und die neue Gliederung dieser Normen wurden für die Bezugnahme übernommen. e) Auf den "zusätzlichen Schutzpotentialausgleich" darf verzichtet werden, wenn ein wirksamer "Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene" (früher "Hauptpotentialausgleich" genannt) vorhanden ist. f) Das Einbeziehen von kunststoffisolierten Metallrohren in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wird unter bestimmten Bedingungen gefordert. g) Der Schutzleitermindestquerschnitt für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich beträgt bei geschützter Verlegung 2,5 mm2 Cu. h) Alternativen zur Anwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30 mA für raumfremde Kabel/Leitungen, bei denen die Mindestverlegetiefe von 6 cm nicht eingehalten werden kann, sind in der Norm angegeben. i) Im Bereich 2 sind nun auch Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, für Betriebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik mit SELV oder PELV zulässig. j) Im Bereich 1 sind nun auch Duschpumpen und Handtuchtrockner zulässig. k) Voraussetzungen für die Errichtung von Fußboden-Flächenheizungen werden genannt.