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DIN VDE 0100-534:2009-02

VDE 0100-534:2009-02

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Trennen, Schalten und Steuern - Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) (IEC 60364-5-53:2001/A1:2002 (Hauptabschnitt 534), modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-5-534:2008

Englischer Titel
Low-voltage electrical installations - Part 5-53: Selection and erection of electrical equipment - Isolation, switching and control - Clause 534: Devices for protection against overvoltages (IEC 60364-5-53:2001/A1:2002 (Clause 534), modified); German implementation HD 60364-5-534:2008
Ausgabedatum
2009-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
33

74,04 EUR inkl. MwSt.

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2009-02
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Deutsch
Seiten
33

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält Anforderungen an die Auswahl und Errichtung von Überspannung-Schutzeinrichtungen von elektrischen Anlagen von Gebäuden. Gegenüber DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: Aufbau und Gliederung der Norm DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) wurden vollständig überarbeitet. Die Normenbezüge und die Terminologie sind angepasst worden. Die Entscheidungskriterien zur Verwendung von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden neu formuliert. Die Kriterien für die korrekte Auswahl von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden geändert und ergänzt. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen kurz erläutert:

  • Die Gestaltung der Norm wird geändert.
  • Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (zum Zweck des Blitzschutzpotentialausgleichs) sind am Speisepunkt der Anlage zu errichten.
  • Die Anforderungen für den Anschluss von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) entsprechend dem System nach Art der Erdverbindung werden neu gefasst und Anschlussschemata A, B und C neu eingeführt.
  • Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf den ausgewiesenen Schutzpegel Up in Übereinstimmung mit der Bemessungsstehstoßspannung der zu schützenden Betriebsmittel wird neu festgelegt und darf die Überspannungskategorie II nicht überschreiten.

  • Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf zeitweilige (temporäre) Überspannungen (TOVs), um den Schutz bei indirektem Berühren sicherzustellen, wird festgelegt.
  • Die Vorgaben bezüglich des Mindestableitvermögens von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind überarbeitet.
  • Neue Anforderungen zur Auswahl im Hinblick auf den zu erwartenden Kurzschlussstrom und den ausgewiesenen Folgestromlöschvermögen sind enthalten.
  • Festlegungen zum notwendigen Querschnitt, der maximal zulässigen Länge und zur Verlegeart der Anschlussleitungen von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind neu festgelegt.

Für die Norm ist das DKE/UK 221.2 "Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz" zuständig.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Aufbau und Gliederung der DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) wurden komplett überarbeitet. Die Normenbezüge und die Terminologie sind angepasst worden. Die Entscheidungskriterien zur Verwendung von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden neu formuliert. Die Kriterien für die korrekte Auswahl von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden geändert und ergänzt. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kurz erläutert: a) Die Gestaltung der Norm wird geändert. Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)-Typ 1 (zum Zweck des Blitzschutzpotentialausgleiches) sind am Speisepunkt der Anlage zu errichten. b) Die Anforderungen für den Anschluss von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE entsprechend dem System nach Art der Erdverbindung wird neu gefasst und Anschlussschemata A, B und C neu eingeführt. c) Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf den ausgewiesen Schutzpegel Up in Übereinstimmung mit der Bemessungsstehstoßspannung der zu schützenden Betriebsmittel wird neu festgelegt und darf die Überspannungskategorie II nicht überschreiten. d) Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf zeitweilige (temporäre) Überspannungen (TOVs) um den Schutz bei indirektem Berühren sicherzustellen, wird festgelegt. e) Die Vorgaben bezüglich des Mindestableitvermögens von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind überarbeitet. f) Neue Anforderungen zur Auswahl im Hinblick auf den zu erwartenden Kurzschlussstrom und dem ausgewiesenen Folgestromlöschvermögen sind enthalten. g) Festlegungen zum notwendigen Querschnitt, der maximal zulässigen Länge und zur Verlegeart der Anschlussleitungen von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind neu festgelegt.

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