Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Verwendung umschlossener radioaktiver Stoffe ist so weit verbreitet, dass Normen zur Orientierung von Anwendern, Herstellern und Aufsichtsbehörden notwendig sind. Bei der Festlegung dieser Normen steht der Strahlenschutz im Vordergrund. Verfahren für Dichtheitsprüfungen für umschlossene radioaktive Stoffe wurden erstmals 1979 in ISO/TR 4826 veröffentlicht und 1992 in ISO 9978 genormt. Die seit diesem Zeitpunkt gesammelten Erfahrungen haben eine Überarbeitung der Norm erforderlich gemacht. Die nun vorliegende neue Norm beschreibt die verschiedenen Dichtheitsprüfverfahren für umschlossene radioaktive Stoffe. Sie gibt eine umfangreiche Liste von Verfahren an, die sowohl mit als auch ohne Verwendung von radioaktiven Stoffen arbeiten. Die Norm gilt für die folgenden Situationen: – Dichtheitsprüfung von Prüfstrahlern nach der Bauartklassifizierung nach DIN EN ISO 2919 (VDE 0412-2919):2015-03; – Qualitätssicherung bei der Produktion von Strahlern; – wiederkehrende Prüfungen der Strahler, die während der Lebensdauer in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind. Anhang A des Entwurfs gibt dem Anwender eine Orientierungshilfe bei der Auswahl der am besten geeigneten Methode(n), je nach Situation und Strahlertyp. Die Norm ersetzt DIN 25426-3:1991-01 "Umschlossene radioaktive Stoffe – Dichtheitsprüfung im Zusammenhang mit Herstellung und Bauartprüfung" und DIN 25426-4:1995-04 "Umschlossene radioaktive Stoffe – Teil 4: Dichtheitsprüfung während des Umgangs".
Dieses Dokument ersetzt DIN 25426-3:1991-01 , DIN 25426-4:1995-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 9978:2023-09; VDE 0412-9978:2023-09 .
Gegenüber DIN 25426-3:1991-01 und DIN 25426-4:1995-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Normen wurden zu einer Norm zusammengefasst; b) in den Definitionen „umschlossener radioaktiver Stoff“ und „Hülle“ fehlen die Mindestabmessung 2 mm und die Angabe, dass sie „nicht ohne Zerstörung zu öffnen“ sind (hierzu wurde eine Nationale Fußnote mit Verweis auf das StrlSchG eingefügt); c) statt „Grenzwerte“ wird „Akzeptanzkriterien“ verwendet; d) die Definitionen „Dichtheit“ und „Dichtheitsprüfung“ wurden ersetzt durch eine Verweisung in 3.5 auf die Akzeptanzkriterien in Tabelle 1; e) es wird durchgängig der Begriff Standard-Heliumleckagerate verwendet und folgerichtig nur dieser definiert; f) die Standardbedingungen werden mit einer Temperatur von 23°C ± 7°C definiert (bisherige DIN 25426: 20°C ± 2°C); g) die Definitionen „auslaugbar“ (en: leachable) und „Prüfstrahler“ (en: test source) wurden aufgenommen; h) die Definitionen „Ersatz-Prüffläche“, „Einschlusszeit“, „Wartezeit“ und „Wirkungsgrad bei Emanationsprüfungen“ (DIN 25426-4) sind entfallen; i) die Anforderung, auf Aktivitätsmessung basierende Verfahren zu favorisieren (DIN 25426-3) ist entfallen; j) der Hinweis, dass eine quantitative Messung der entnommenen Probe zu einem späteren Zeitpunkt in der Prüfstelle erfolgen kann (DIN 25426-3, 4.3) ist entfallen; k) der Hinweis auf ein abweichendes Akzeptanzkriterium bei Prüfungen im Rahmen der Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form ist entfallen; l) die Nachweisgrenzen für feuchte und trockene Wischtests sowie Tauchprüfungen, Helium-Massenspektrometrie, Heliumdruckprüfung, Vakuumblasenprüfung und Blasenprüfung nach Druckbeaufschlagung sowie Blasenprüfung mit heißer Flüssigkeit wurden geändert; m) die Empfehlung, dass die Anwendbarkeit von Dichtheitsprüfverfahrenen bereits Teil des Designprozesses einer Strahlerbauart sein sollte, wurde aufgenommen; n) die Anforderung, dass Dichtheitsprüfungen nur von fachkundigem, qualifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen, wurde aufgenommen; o) es wird darauf hingewiesen, dass es auch weitere geeignete Prüfmethoden geben kann, die nicht in der Norm beschrieben sind; p) nähere Ausführungen zur Durchführung der Sichtprüfung fehlen; q) für Dichtheitsprüfungen nach der Herstellung werden nun nach erster Reinigung generell 7 Tage Wartezeit vorgeschrieben; r) die „Ersatzprüffläche“ wird mit „nächstgelegene zugängliche Stelle“ (en: closest accessible point) umschrieben; s) zu Wischtests wurden die konkreten Angaben durch einen Verweis auf ISO 7503-2 ersetzt; t) eine Tauchprüfung bei Raumtemperatur und eine Tauchprüfung mit Szintillationsflüssigkeit wurden aufgenommen; u) es sind keine Details zur Probennahme, Probenmessung und Messwertauswertung/-umrechnung bei Anwendung der Emanationsprüfung mit Adsorptionsmittel mehr enthalten; v) die Akzeptanzkriterien für Blasenprüfungen wurden geändert; w) die Blasenprüfung mit flüssigem Stickstoff wurde aufgenommen; x) zur Vakuum-Blasenprüfung wird auf EN 1593 verwiesen; y) zur Blasenprüfung mit heißer Flüssigkeit wird auf EN 1593 verwiesen; z) zur Blasenprüfung nach Druckbeaufschlagung wird auf EN 1593 verwiesen; aa) zur Dichtheitsprüfung mittels Helium-Massenspektrometer wird auf ISO 20485:2017 verwiesen; bb) zur Heliumdruckprüfung wird auf ISO 20485:2017 verwiesen und die in DIN 25426-3:1991 fehlerhafte Gleichung korrigiert; cc) der Leitfaden zur Auswahl geeigneter Prüfverfahren wurde aufgenommen; dd) die Folgerungen in 6.2, 6.3 und 6.4 der DIN 25426-4 sind entfallen.