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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationalen Normen wurden vom ISO/TC 83/SC 3 "Skibindungen" (Sekretariat: DIN) unter aktiver Beteiligung von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Schweiz und den USA erarbeitet. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-03-01 AA "Ski- und Snowboardsportgeräte" im NASport.
DIN ISO 9462:
In der Norm werden die wichtigsten sicherheitstechnischen Eigenschaften von Skibindungen festgelegt; sie gilt für Skibindungen für den alpinen Skisport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
DIN ISO 13992:
Die Norm legt die wichtigsten sicherheitstechnischen Eigenschaften von Skibindungen für den alpinen Touren-Skilauf fest und beschreibt beispielhaft die Prüfverfahren A und B. Der Anwendungsbereich umfasst Touren-Skibindungen für den alpinen Skisport für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Normen enthalten sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG). Skibindungen für den alpinen Skilauf und den alpinen Touren-Skilauf dürfen unter den in § 7 GPSG genannten Voraussetzungen mit dem von einer GS-Stelle dem Hersteller zuerkannten GS-Zeichen gekennzeichnet werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 9462:2004-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN ISO 9462:2010-06 .
Gegenüber DIN ISO 9462:2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Absatz 3 Definitionen 3.5 (mit Bild 1), 3.6 und 3.7; b) Streichung der Tabelle 1 "Prüfski Eigenschaften"; c) Modifizierung von 5.1; d) Aufnahme eines neuen Absatzes 6.3.3 "Auslösung bei Durchbiegung des Ski"; e) neue Tabelle 3 "Durchbiegung des Ski"; f) Aufnahme eines neuen Absatzes 6.3.4 "Auslösung unter Einwirkung von Nebenbeanspruchungen"; g) in 6.6.2 Streichung der Skilängen; h) Aufnahme eines neuen Absatzes 7 "Kennzeichnung" i) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs A "Zusätzliche Informationen für die Durchführung von Prüfungen nach Prüfverfahren A"; j) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs B "Einrichtungen und Lastkonfigurationen, die zur Durchführung von Prüfungen nach Prüfverfahren B notwendig sind".