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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ersetzt DIN 6867-1:1997-02 .
Gegenüber DIN 6867-1:1997-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) für die Dosimetrie wird eine sphärische Ionisationskammer oder ein gleichwertiger Detektor gefordert; b) nur Hochfrequenz- oder Zwölfpuls-Hochspannungsgeneratoren sind zugelassen, Sechspuls-Hochspannungsgeneratoren werden ausgeschlossen; c) die Bestrahlungszeiten für die Ermittlung der Empfindlichkeit und des Verlaufs der sensitometrischen Kurve wurden in Anpassung an den gegenwärtigen Stand der Technik verringert; d) das Phantom für Technik IV wurde - bei unveränderter Strahlungsqualität - geändert, um die Luftkermaleistung zu verringern; e) die Abstände zwischen dem Brennfleck der Röntgenröhre und der Film-Folien-Kombination dürfen bei der Ermittlung von Empfindlichkeit und mittlerem Gradienten jetzt im Bereich von 1,5 m bis 4,0 m liegen; f) die Verwendung eines Monitordetektors ist nicht mehr vorgeschrieben, weil die Wiederholgenauigkeit moderner Röntgenröhren und Hochspannungsgeneratoren der von Monitordetektoren oft überlegen ist; g) die insgesamt erreichbare Messunsicherheit wurde geändert; h) der informative Anhang wurde erweitert; er enthält Hintergründe der Messungen der Empfindlichkeit und des Kurvenverlaufs, der Auswahl der Phantome und der Energieabhängigkeit von Werten der Empfindlichkeit.