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Die Normen der Reihe DIN ISO 7919 enthalten Vorgaben zur Bewertung der Wellenschwingungen, die Normen der Reihe DIN ISO 10816 solche zur Bewertung der Gehäuseschwingungen, die jeweils am Aufstellungsort radial, das heißt quer zur Welle, an oder neben den Hauptlagern oder axial an Drucklagern gemessen werden. Dazu werden zwei Kriterien angegeben. Das eine Kriterium betrachtet die Größe der gemessenen Schwingung, das andere Änderungen der Schwingungsgröße. Darüber hinaus werden davon abweichende Kriterien für Übergangszustände, wie Hochlauf und Auslauf, genannt. Die Bewertungsverfahren nach diesen Normen beruhen auf der breitbandigen Messung von - Schwingungen unter den üblichen stationären Betriebsbedingungen; - Schwingungen unter anderen (nicht stationären) Bedingungen, also in Übergangszuständen, wie Hochlauf, Auslauf, Belasten und Laständerung; - Schwingungsänderungen, die sich im üblichen stationären Betrieb ergeben können. Die zugrunde liegenden Internationalen Normen ISO 7919-2, ISO 7919-4, ISO 10816-1/Amd 1, ISO 10816-2 und ISO 10816-4 sind vom Technischen Komitee ISO/TC 108 "Mechanical vibration, shock and condition monitoring", Unterkomitee SC 2 "Measurement and evaluation of mechanical vibration and shock as applied to machines, vehicles and structures", dessen Sekretariat vom NALS geführt wird, erarbeitet worden. Die deutsche Mitarbeit erfolgte durch den Arbeitsausschuss NA 001-03-06-02 (NALS/VDI C 6.2) "Messung und Beurteilung von Maschinenschwingungen" im Normenausschuss "Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)". DIN ISO 7919-2 gilt für stationäre Dampfturbinen und Generatoren mit einer Leistung über 50 MW und Nenn-Betriebsdrehzahlen von 1 500 min-1, 1 800 min-1, 3 000 min-1 oder 3 600 min-1. Sie gilt auch für Dampfturbinen und/oder Generatoren, die direkt mit einer Gasturbine gekuppelt sind, wie bei Gas-und-Dampf-Maschinensätzen (GUD-Maschinensätze); die Kriterien in diesem Teil von ISO 7919 gelten dann aber nur für die Dampfturbine und den Generator (einschließlich Synchronkupplungen). Gegenüber DIN ISO 7919-2:2002-02 wurden die folgenden wesentlichen Änderungen vorgenommen: - es wird betont, dass Abnahmekriterien immer vor der Aufstellung der Dampfturbinen und Generatoren zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer vereinbart werden sollten; - wenn bei neuen Maschinen kein Basiswert zur Verfügung steht, wird empfohlen, die ALARM-Grenze für den stationären Betrieb auf die Zonengrenze B/C zu legen.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 7919-2:2002-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN ISO 20816-2:2018-01 .
Gegenüber DIN ISO 7919-2:2002-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es wird betont, dass Abnahmekriterien immer vor der Aufstellung der Dampfturbinen und Generatoren zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer vereinbart werden sollten; b) wenn bei neuen Maschinen kein Basiswert zur Verfügung steht, wird empfohlen, die ALARM-Grenze für den stationären Betrieb auf die Zonengrenze B/C zu legen; c) leichte Modifikation der Zonengrenzwerte; d) weitgehende Anpassung der Gliederung an ISO 7919-4, ISO 10816-2 und ISO 10816-4.