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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm ISO 5129 wurde in der ISO/TC 43/SC 1/WG 37 "Geräuschmessungen in Flugzeugen" unter deutscher Mitarbeit des Unterausschusses NALS A 2 UA 1 "Fluggeräusche" im NALS erarbeitet.
In der Norm ist ein Verfahren zur Messung der im Innern von Luftfahrzeugen in Besatzungs- und Passagierräumen auftretenden Geräusche beschrieben. Neben den Anforderungen an das Prüfverfahren werden auch Anforderungen an die zu verwendenden elektroakustischen Messgeräte festgelegt.
Die gemessenen Schalldruckpegel können angewendet werden, um verschiedene Größen zur Beschreibung des akustischen Umfeldes im Luftfahrzeuginnern zu bestimmen. Messgrößen, wie sie noch in der Vorgängerausgabe vom November 1984 festgelegt waren, die einen beim Ablesevorgang über 5 s gemittelten AS-bewerteten Momentan-Schalldruckpegel bzw. S-bewerteten Bandschalldruckpegel ergaben, wurden in der Norm nicht mehr berücksichtigt, sondern gemittelte Gesamt-Schalldruckpegel mit mindestens 30 s Mittelungsdauer oder gemittelte Terzschalldruckpegel mit mindestens 16 s Mittelungsdauer, aus denen Oktavschalldruckpegel und frequenzbewertete Gesamt-Schalldruckpegel berechnet werden können, sowie für vorübergehende Geräusche, AF-bewertete Maximal-Schalldruckpegel.
Eine Unterscheidung der Messungen in Typprüfung und Kontrollmessung wird in der aktuellen Ausgabe der Norm nicht mehr vorgenommen.
Die Messpunkte in Passagier-, Besatzungs- und Besatzungsschlafräumen werden definiert. Die Messungen finden bei konstanten Flugbedingungen statt. Die Vorgehensweise bei auftretenden Schwebungen wird beschrieben.
In einem neuen informativen Anhang wird ein Verfahren zur Schätzung der erweiterten Messunsicherheit nach dem Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen (GUM) beschrieben.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 5129:1984-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN ISO 5129:2014-11 .
Gegenüber DIN ISO 5129:1984-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Messgrößen sind nicht mehr beim Ablesen über 5 s gemittelte AS-bewertete Momentanschalldruckpegel bzw. S-bewertete Bandschalldruckpegel, sondern gemittelte Gesamtschalldruckpegel mit mindestens 30 s Mittelungsdauer oder gemittelte Terzschalldruckpegel mit mindestens 16 s Mittelungsdauer, aus denen Oktavschalldruckpegel und frequenzbewertete Gesamt-Schalldruckpegel berechnet werden sowie, für vorübergehende Geräusche, der AF-bewertete Maximalschalldruckpegel. b) Die Anforderungen an die verwendeten elektroakustischen Messgeräte wurden an die entsprechenden aktuellen IEC-Messgerätenormen angepasst. c) Ein Abschnitt mit Definitionen der in der Norm verwendeten Begriffe wurde eingefügt. d) Die Unterscheidung der Messungen in Typprüfung und Kontrollmessung ist entfallen. e) Detaillierte Festlegungen hinsichtlich der Systemkonfiguration des Luftfahrzeugs und des Zustands von Besatzungsschlafräumen während der Messungen wurden ergänzt. f) Betrachtungen zur Ermittlung der Messunsicherheit nach dem GUM wurden in einem Anhang aufgenommen.