Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen in allen Arten von Wässern vor. Diese Verbindungen sind sowohl an Feststoffen (Sedimente, suspendierte Stoffe) adsorbiert als auch in der wässrigen Phase gelöst.
Von einigen PAK ist bekannt oder wird vermutet, dass sie Krebs auslösen. In einigen Ländern sind maximal tolerierbare Konzentrationsbereiche festgelegt worden. Zum Beispiel legt die Richtlinie 98/83/EG des Rates der Europäischen Union über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch maximal tolerierbare Konzentrationen für Benzo[a]pyren von 0,010 µg/l, und für die Summe der vier PAK-Einzelverbindungen (Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[ghi]perylen und Indeno[1,2,3-cd]pyren) von 0,100 µg/l fest.
Es gibt bereits verschiedene Verfahren zur Bestimmung von PAK.
ISO 17993 legt Verfahren zur Bestimmung von 15 PAK mit HPLC in Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser fest. ISO 7981-1 und ISO 7981-2 legen Verfahren zur Bestimmung von 6 PAK mit Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie oder Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie in Trinkwasser und Grundwasser fest.
Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von mindestens 16 ausgewählten polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Trink- und Grundwasser in Massenkonzentrationen oberhalb von 0,005 µg/l und in Oberflächenwasser oberhalb von 0,01 µg/l (bezogen auf jeden Einzelstoff) fest.
Diese Internationale Norm ist anwendbar für Proben mit Gehalten von suspendierten Schwebstoffen bis zu 150 mg/l.
Dieses Verfahren ist auch, mit einigen Modifikationen, zur Untersuchung von Abwasser geeignet. Dieses Verfahren ist möglicherweise auch auf andere PAK übertragbar, vorausgesetzt es wird eine Validierung für diesen Fall durchgeführt.
Die dieser Norm zugrunde liegende Internationale Norm wurde im ISO/TC 147/SC 2/WG 19 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) und durch den NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" übernommen. Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 119-01-03-02 UA "Organische Verbindungen des Arbeitsausschusses" NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung im Normenausschuss Wasserwesen (NAW)" im DIN. Die nationale Bearbeitung dieses Projektes wird aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall gefördert.