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Schimmelpilzsporen sind im Außenluftbereich weit verbreitet und kommen daher auch im Innenraum in unterschiedlichen Konzentrationen vor. Das Wachstum von Schimmelpilzen im Innenraumbereich sollte aber als hygienisches Problem angesehen werden, weil epidemiologische Studien deutlich machen, dass Feuchtigkeit und/oder das Wachstum von Schimmelpilzen in Häusern eng mit gesundheitlichen Problemen bei Bewohnern zusammenhängen. Standardisierte Verfahren für Probenahme, Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen sowie für die Probenahmestrategie sind wichtig für eine vergleichende Bewertung und für die Sanierungsmaßnahmen von Schimmelpilzschäden im Innenraumbereich.
In DIN ISO 16000-16 werden Anforderungen für Langzeitprobenahmen (0,5 h bis zu mehreren Stunden) mit Hilfe der Filtration in der Innenraumluft festgelegt. Bei der Filtration wird eine definierte Luftmenge durch einen Filter gesaugt, auf dem die Abscheidung der mitgeführten Partikel erfolgt. Mit dem Filterverfahren werden in der Innenraumluft dispergierte Schimmelpilze auf einem Gelatinefilter abgeschieden, was eine hohe Gesamt-Sammeleffizienz beinhaltet. Zur Verbesserung der Stabilität befindet sich ein Polycarbonatfilter unter dem Gelatinefilter. Das Probenahmegerät ist für den Nachweis von Partikeln mit der Größe von Schimmelpilzsporen (größer 1 µm bis zu etwa 30 µm) konstruiert. Um dies zu erreichen, muss die Filteranströmgeschwindigkeit im Bereich von 10 cm/s bis 25 cm/s liegen. Nach der Probenahme werden die Schimmelpilzsporen kultiviert (bebrütet), identifiziert und gezählt. Die Kultivierung, die Teil des vollständigen Messverfahrens ist, wird in DIN ISO 16000-17 beschrieben. Hier werden Anforderungen für den Nachweis und die Zählung von Schimmelpilzen durch Kultivierung nach erfolgter Probenahme mittels Filtration nach DIN ISO 16000-16 oder Impaktion nach DIN ISO 16000-18 aufgeführt.
Die Internationale Norm wurde vom ISO/TC 146/SC 6 "Innenraumluft" in der Arbeitsgruppe 10 "Schimmelpilze", deren Sekretariate vom DIN gehalten werden und deren Obmannschaften bei Deutschland liegen, erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 134-03-07-04-01 AK "Gemeinschaftsausschuss Bioaerosole und biologische Agenzien".