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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN ISO 12875 enthält die deutsche Übersetzung der Internationalen Norm ISO 12875 "Traceability of finfish products - Specification on the information to be recorded in captured finfish distribution chains".
Sie beschreibt Angaben, die für die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette von Fangfisch aufzuzeichnen sind, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten aus gefangenem Fisch nachzuweisen. Die Norm legt fest, wie gehandelte Fischereiprodukte gekennzeichnet werden und die Angaben über Produkte durch jedes Lebensmittelunternehmen erarbeitet und geführt werden müssen, die mit ihnen physisch innerhalb der Lieferketten handeln. Sie gilt für die Lieferung von Fangfisch und dessen Produkten für den menschlichen Verzehr, vom Fang bis zu den Einzelhändlern oder Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben.
Die rechtliche Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. In § 18 der EG-Verordnung wird gefordert, "die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen".
Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-02-01 AK "Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette" des Arbeitsausschusses NA 057-02-02 AA "Lebensmittelsicherheit - Management-Systeme" im Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erstellt.
Gegenüber DIN-Fachbericht 145:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Text der Internationalen Norm ISO 12875:2011 ohne Änderungen übernommen; b) nur die Vertriebskette von Fangfisch berücksichtigt, nicht von Farmfisch; c) das Dokument den gültigen Gestaltungsregeln angepasst.