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Norm [AKTUELL]
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Die beiden Normen ISO 11916-1 und ISO 11916-2 wurden im ISO/TC 190 "Soil quality" erarbeitet, 2011 im Anschluss an die Entwurfsphase und nach Einarbeitung gegebenenfalls erforderlicher Änderungen im internationalen Ringversuch validiert.
Teil 2 legt ein Verfahren zur Messung von 11 Explosivstoffen (Nitroaromaten und Nitroaminen) in Böden und Sedimenten mittels Gaschromatographie (GC) unter Verwendung eines Elektroneneinfangdetektors (ECD) oder eines Massenspektrometers (MS) fest.
Die Normenreihe ISO 11916 ist von besonderem Interesse für die Identifizierung von Verbindungen deren toxisches Potential in Böden (zum Beispiel durch Rüstungsaltlasten) eingeschätzt werden muss. Aufgrund der mutagenen Eigenschaften einiger dieser Stoffe, insbesondere der aromatischen Nitroverbindungen, ist dies auch von großer umweltmedizinischer Bedeutung. Im Rahmen der geplanten Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist es vorgesehen, die Gruppe der sogenannten sprengstofftypischen Verbindungen (Explosivstoffe) bundeseinheitlich zu regeln und deren Bestimmung methodisch über genormte Untersuchungsverfahren abzusichern.
Unter den in diesem Teil der ISO 11916 festgelegten Bedingungen können üblicherweise Mindestkonzentrationen von Explosivstoffen bestimmt werden, die gleich oder größer als 0,05 mg/kg Trockensubstanz sind. Dieses Verfahren ist grundlegend für die Bestimmung weiterer zugehöriger Verbindungen geeignet.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-02-02-53 AK "Sprengstofftypische Verbindungen" des Arbeitsausschusses NA 119-01-02 AA "Boden- und Abfalluntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).