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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die Internationale Norm ISO 10727 wurde vom ISO/TC 34/SC 8 "Tee" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss "Tee".
Festgelegt ist ein hochleistungsflüssigchromatografisches (HPLC) Verfahren für die Bestimmung des Coffeingehaltes von Tee und festem Tee-Extrakt. Dieses Verfahren ist für grünen Tee, Schwarztee und entcoffeinierte Teeprodukte anwendbar. Das Coffein der Untersuchungsprobe wird durch Erwärmen mit Wasser im Rückfluss in Gegenwart von Magnesiumoxid extrahiert. Nach der Filtration wird der Coffeingehalt durch Hochleistungsflüssigchromatographie und mit einem UV-Detektor bestimmt.
DIN ISO 10727 ersetzt die nationale Norm DIN 10801. Durch vergleichende Untersuchungen an Schwarztee wurde festgestellt, dass die mit dem ISO-Verfahren und mit dem Verfahren nach DIN 10801 ermittelten Ergebnisse nicht signifikant voneinander abweichen. Daraufhin beschloss der Arbeitsausschuss "Tee", ISO 10727:2002 ohne Änderungen als DIN ISO 10727 zu übernehmen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10801:1995-01 .
Gegenüber DIN 10801:1995-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) um eine Kalibriergerade zu erstellen, wurde die Anzahl der herzustellenden Coffein-Standardlösungen erhöht; b) der Messwellenlängenbereich wurde erweitert; c) die Auflistung der zu verwendenden Geräte wurde ergänzt; d) die Beschreibung der Chromatographie-Säule wurde durch Aufzählung von Beispielen präzisiert; e) geeignete Probenahmeverfahren wurden empfohlen; f) zur Extraktion des Coffeins wurde ein Rückflusskühler eingesetzt; g) die HPLC-Analyse wurde bezüglich des einzusetzenden Injektionsvolumens und der Anzahl der einzusetzenden Coffein-Standardlösungen modifiziert; h) die Auswertung und Berechnung wurde dem geringfügig geändertem Verfahren angepasst; i) das Verfahren wurde neu validiert und die Ergebnisse des Ringversuchs wurden im Anhang A dargestellt; j) ein Literaturverzeichnis wurde erstellt; k) die Norm wurde den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.