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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäischen Normen sind die Übernahmen der Internationalen Normen ISO/IEC 17050-1 und ISO/IEC 17050-2 durch das CEN/CENELEC/TC 1 "Kriterien für Konformitätsbegutachtungsstellen" auf der Grundlage der Wiener Vereinbarung. Unter der Federführung von ISO/CASCO "Ratskomitee für Konformitätsbeurteilung" stellen sie die unter deutscher Beteiligung erzielten Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe ISO/CASCO/WG 24 "Konformitätserklärung von Anbietern und deren unterstützende Dokumentation" dar.
DIN EN ISO/IEC 17050-1:
Die Norm wurde mit dem Ziel erstellt, allgemeine Anforderungen für die Konformitätserklärung eines Anbieters darzulegen. Sie behandelt mit der Bestätigung, die durch die erste Seite (first party) durchgeführt wird (z. B. der Hersteller eines Produktes), eine von drei Formen der Bestätigung der Konformität. Andere Formen der Bestätigung sind die Bestätigung durch eine zweite Seite (z. B. durch Anwender, die eine Bestätigung für das Produkt ausfertigen, das sie nutzen) oder eine Bestätigung durch eine dritte Seite, d. h. durch eine unabhängige Stelle.
Jede dieser drei Formen von Bestätigungen wird vom Markt genutzt, um Vertrauen in die Konformität von Gegenständen herzustellen. In der Norm sind Anforderungen für die Fälle festgelegt, in denen einer oder eine Organisation (Anbieter), die für das Erfüllen festgelegter Anforderungen verantwortlich ist, eine Erklärung ausstellt, das ein Produkt (Dienstleistung eingeschlossen), ein Prozess, ein Managementsystem, eine Person oder eine Stelle mit festgelegten Anforderungen, die normative Dokumente wie Normen, Leitfäden, technische Spezifikationen, Gesetze und Vorschriften enthalten können, konform ist. Solche Konformitätserklärungen können sich auch auf Ergebnisse durch eine oder mehrere erste, zweite oder dritte Seiten beziehen. Bezugnahmen solcher Art dürfen in keiner Weise als Einschränkung der Verantwortlichkeit des Anbieters verstanden werden.
Diese allgemeinen Anforderungen sind auf alle Bereiche anwendbar. Für die besondere Anwendung, z. B. im Zusammenhang mit technischen Vorschriften, dürfen diese Anforderungen ergänzt werden. Eine Konformitätserklärung eines Anbieters für ein Produkt (Dienstleistung eingeschlossen), einen Prozess, ein Managementsystem, eine Person oder eine Stelle zu festgelegten Anforderungen kann, unabhängig vom berührten Industriebereich, unter der Verantwortung des Anbieters, eine gründliche Untermauerung der Aussagen erfordern. In Fällen, in denen das wünschenswert oder notwendig ist, sollte auf DIN EN ISO/IEC 17050-2 Bezug genommen werden.
DIN EN ISO/IEC 17050-2:
Eine Konformitätserklärung eines Anbieters ist eine Form der Bestätigung der Konformität, die der Forderung des Marktes und von Regierungsstellen nach Vertrauen erfüllt. Die Akzeptanz der Konformitätserklärung eines Anbieters könnte verstärkt werden, indem die Angaben, auf die der Anbieter seine Erklärung gründet, als Dokument bereitgehalten und auf Wunsch verfügbar gemacht wird.
In diesem Teil von DIN EN ISO/IEC 17050 sind Anforderungen für die Dokumentation festgelegt, die eine Konformitätserklärung eines Anbieters unterstützt. Neben der Verstärkung des Vertrauens in die Konformitätserklärung eines Anbieters kann solche Art der Dokumentation die betreffenden Behörden in ihrer Überwachungstätigkeit unterstützen.
Konformität eines Produktes (Dienstleistung eingeschlossen), eines Prozesses, eines Managementsystems, einer Person oder einer Stelle mit festgelegten Anforderungen, die normative Dokumente wie Normen, Leitfäden, technische Spezifikationen, Gesetze und Vorschriften enthalten können, kann, unabhängig vom berührten Industriebereich, unter der Verantwortung des Anbieters eine gründliche Untermauerung der Aussagen erfordern.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 45014:1998-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO/IEC 17050-1:2010-08 .
Gegenüber DIN EN 45014:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im Anwendungsbereich wurde der Gegenstand der Konformitätserklärung eindeutiger dargelegt. b) Der Abschnitt 8 "Zugänglichkeit" und der Abschnitt 10 für Maßnahmen der Sicherung einer ständigen Gültigkeit der Konformitätserklärung wurden neu aufgenommen. c) Das Beispiel für die Form einer Konformitätserklärung im Anhang A wurde redaktionell überarbeitet.