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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO/IEC 17021 legt Anforderungen an Stellen fest, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren. Diese Norm enthält Grundsätze für und Anforderungen an die Kompetenz, Folgerichtigkeit und Unparteilichkeit von Stellen, die Audits und Zertifizierungen von Managementsystemen jeglicher Art. Sie liefert allgemeine Anforderungen für solche Stellen, die Audits und Zertifizierungen auf dem Gebiet der Qualität, Umwelt und anderer Formen von Managementsystemen durchführen. Solche Stellen werden als Zertifizierungsstellen bezeichnet. Eine Zertifizierungsstelle kann staatlich oder nichtstaatlich, mit oder ohne Regulierungsbefugnis sein. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist vorgesehen, um sicherzustellen, dass Zertifizierungsstellen die Zertifizierung von Managementsystemen kompetent, konsistent und unparteilich durchführen und dadurch die Anerkennung solcher Stellen und die Akzeptanz ihrer Zertifizierungen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Dieser Teil von ISO/IEC 17021 gilt für die Auditierung und Zertifizierung beliebiger Arten von Managementsystemen.
Für die deutsche Mitarbeit ist der NA 147-00-03-21 UA "Zertifizierung von Managementsystemen", ein Unterausschuss des Arbeitsausschusses NA 147-00-03 AA "Zertifizierungsgrundlagen (Grundlagen zur Konformitätsbewertung)" im DIN-Normenausschuss Qualitätsmangement, Statistik und Zertifizierungsgrundlagen (NQSZ), zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO/IEC 17021:2011-07 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN ISO/IEC 17021-1 Berichtigung 1:2020-06 .
Gegenüber DIN EN ISO/IEC 17021:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel und Normnummer geändert; b) folgende Begriffe wurden neu aufgenommen: 3.11 Nichtkonformität, 3.12 wesentliche Nichtkonformität, 3.13 untergeordnete Nichtkonformität, 3.14 Fachexperte, 3.15 Zertifizierungsprogramm, 3.16 Auditzeitaufwand, 3.17 Dauer des Zertifizierungsaudits von Managementsystemen; c) die Benennung "Auditzeitaufwand" wird anstelle von "Auditdauer" verwendet; d) Abschnitt 4 "Grundsätze" wurde um den Unterabschnitt 4.8 "Risikobasierter Ansatz" erweitert; e) zur Zertifizierungsentscheidung wurden die Möglichkeiten Verweigerung sowie Wiederherstellung hinzugefügt; f) 6.2 "Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit" wurde gestrichen, die Aufgaben sind im neu hinzugefügten Unterabschnitt 4.8 zum risikobasierten Ansatz enthalten; g) im neuen Unterabschnitt 6.1.5 wird ein Verfahren für die Kontrolle von Partnern, Zweigstellen, Franchisenehmern usw. gefordert; h) 7.1.3 "Beurteilungsprozesse" wurde um die Anforderung ergänzt, dass die Kompetenz für die verschiedenen Funktionen des am Audit- und Zertifizierungsprozess beteiligten Personals vor Übernahme der jeweiligen Funktion nachgewiesen und dokumentiert werden muss; i) die Rollen von Beobachtern und Betreuern während einer Audittätigkeit wurde um die Rolle von Fachexperten ergänzt; j) Abschnitt 9 "Anforderungen an Prozesse" und Abschnitt 10 "Managementsystemanforderungen für Zertifizierungsstellen" wurden umstrukturiert und zweckmäßiger gestaltet; k) 10.3.8 "Vorbeugungsmaßnahmen" wurde gestrichen; l) der normative Anhang A "Gefordertes Wissen und geforderte Fertigkeiten" wurde um Erläuterungen zu Wissen und Fertigkeiten ergänzt; m) der informative Anhang F "Überlegungen zum Auditprogramm, zum Auditumfang oder zum Auditplan" wurde gestrichen; n) Literaturhinweise aktualisiert und ergänzt.