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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Zur Wiederherstellung von kariös erkrankter Zahnhartsubstanz können Zemente angewendet werden. Als zahnfarbene Zemente sind Silikate, Silikophosphate und Glas-Polyalkenoate ("Glas-Ionomere") zu nennen.
In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für zahnärztliche wasserhärtende Zemente festgelegt, die beim Vermischen von Pulver und Flüssigkeit über eine Säure-Base-Reaktion abbinden und die für definitive Befestigungen, Unterfüllungen und Füllungen vorgesehen sind. Die Norm gilt sowohl für handgemischte als auch für Zemente in Kapseln zum mechanischen Mischen.
Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 1/WG 10 "Befestigungs- und Unterfüllungszemente" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Zuständig im DIN ist der Arbeitsausschuss D 1 "Füllungswerkstoffe" des NADENT.
Die Weiterentwicklung von ISO 9917:1991 führte zur Ausarbeitung einer zweiteiligen Norm. Der Teil 2 über lichtaktivierte Zemente wurde 1999 als DIN EN ISO 9917-2 veröffentlicht.
Der Hauptgrund für die Modifizierung dieser Norm bestand in der Angabe eines neuen Prüfverfahrens zur Säure-Erosion sowie einer neuen Prüfung und Anforderung an die Röntgensichtbarkeit (Röntgenopazität). Es wird nun unterschieden zwischen den Anforderungen an von Hand gemischte Zemente und denen an gekapselte Zemente. Die Zemente werden entsprechend ihrer chemischen Zusammensetzung eingeteilt in
In der Norm werden Anforderungen an und Prüfverfahren für die Filmdicke (nur für Befestigungszemente), Abbindezeit, Druckfestigkeit, Säure-Erosion, optischen Eigenschaften, säurelöslichen Arsen- und Bleigehalte, Röntgensichtbarkeit sowie zur Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung beschrieben.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 29917:1994-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 9917-1:2008-01 .
a) Streichung der Silikatzemente und Silikophosphatzemente; b) Aufnahme eines neuen Prüfverfahrens für die Säureerosion; c) Aufnahme einer neuen Prüfung mit Anforderungen an die Röntgensichtbarkeit; d) Unterscheidung zwischen den Anforderungen an von Hand gemischte Zemente und gekapselte Zemente.