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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von ISO 898 gilt für Muttern aus Kohlenstoffstahl oder legiertem Stahl mit Regelgewinde von M5 bis M39 und Feingewinde von 8 mm bis 39 mm, mit metrischem ISO-Gewinde nach ISO 68-1, mit einer Höhe von mindestens 0,45D, mit einem Mindestaußendurchmesser oder einer Schlüsselweite von mindestens 1,45D, die zu Schrauben mit Festigkeitsklassen nach ISO 898-1 passen. Dieses Dokument (EN ISO 898-2:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 2 „Fasteners“ (Sekretariat DIN) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 185 „Mechanische Verbindungselemente“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 067-00-03 AA „Verbindungselemente mit metrischem Innengewinde“ im DIN-Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 898-2:2012-08 .
Gegenüber DIN EN ISO 898-2:2012-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Festigkeitsklasse 9 wurde vollständig gestrichen und Muttern mit Feingewinde der Festigkeitsklasse 5 wurden gestrichen (siehe Einleitung); b) Muttern mit Feingewinde vom Typ 2 der Festigkeitsklasse 12 wurden für die Durchmesser 18 mm bis 39 mm hinzugefügt (siehe Tabelle 4, Tabelle 6 und Tabelle 10); c) Typen für Standard-Sechskantmuttern wurden entsprechend ihrer Mindesthöhe genauer festgelegt und Typen für andere Muttern wurden entsprechend ihrer minimalen Auslegungsgewindehöhe festgelegt (siehe 5.1); d) zusätzliche Angaben zu niedrigen Muttern und Kontermuttern wurden hinzugefügt (siehe Abschnitt 6); e) zusätzliche Angaben zu feuerverzinkten Muttern wurden durch Verweisung auf ISO 10684 hinzugefügt; f) in Bezug auf Werkstoff, Wärmebehandlung und Gefüge (Mikrostruktur) des Stahls (siehe Abschnitt 7): - der Mindestkohlenstoffgehalt wurde hinzugefügt (siehe Tabelle 3 und Tabelle 4); - der Mindest-Mangangehalt wurde für alle nicht vergüteten Muttern (NQT, en: non-quenched and tempered) auf 0,25 % festgelegt und für alle vergüteten Muttern (QT, en: quenched and tempered) auf 0,45 % angehoben (siehe Tabelle 3 und Tabelle 4); - die Tabellenfußnote für Automatenstahl wurde überarbeitet (siehe Tabelle 3 und Tabelle 4); - es wurden die Mindestanlasstemperatur für QT-Muttern (siehe Tabelle 3 und Tabelle 4) und eine Wiederanlassprüfung (siehe 10.4) für den Schiedsfall hinzugefügt; - für Muttern, die wahlweise nach Ermessen des Herstellers vergütet werden dürfen, wurden genaue Festlegungen hinzugefügt (siehe 7.2); - für NQT- und QT-Muttern wurden Festlegungen für das Gefüge (Mikrostruktur) des Stahls hinzugefügt (siehe 7.4.1, 7.4.2 und 10.3); g) in Bezug auf die Prüfkraft: - die Prüfkraftwerte für Muttern mit Regelgewinde und Festigkeitsklassen 6 und 8 wurden für die Größen M27 bis M39 angehoben (siehe Einleitung, Tabelle 5 und Anhang C); - der maximale Lochdurchmesser für den Probenhalter wurde für die Durchmesser 5 mm und 6 mm korrigiert (siehe Tabelle 11) und es wurde ein Verweis auf zusätzliche Prüfkraftspezifikationen für Muttern mit Klemmteil hinzugefügt (siehe 10.1); h) in Bezug auf Härte: - die Bezugswerte der Vickers-Härte wurden neu berechnet und die Umrechnung in die Brinell- und Rockwell-Härte wurde angepasst (siehe Einleitung und 8.3); - für Routineprüfungen wurden die Härtebestimmung an der Auflagefläche (siehe 10.2.4 a) und die Härtebestimmung im Querschnitt auf halber Höhe der Mutter (siehe 10.2.4 b) hinzugefügt; - das Prüfverfahren für die Härtebestimmung im Gewinde wurde verbessert und die Prüfkraft wurde entsprechend der Gewindesteigung festgelegt (siehe 10.2.5); - für QT-Muttern wurden Prüfverfahren für die Härte im Kern (siehe 10.2.6) und die Gleichmäßigkeit der Härte (siehe 10.2.7) hinzugefügt; - Anforderungen an die Härte wurden klargestellt (siehe 10.2.8 und 10.2.9); i) auf Prüfbescheinigungen für Verbindungselemente nach ISO 16228 wurde verwiesen (siehe 9.4); j) Kennzeichnung und Etikettierung wurden überarbeitet (siehe Abschnitt 11) und alle Muttern, die diesem Dokument entsprechen, sind unabhängig von ihrer Form zu kennzeichnen; k) Anhang B, Grundsätze für die Mutterngestaltung, wurde verbessert; l) Anhang C, Nennbeanspruchung unter Prüfkraft, wurde hinzugefügt.