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Norm [AKTUELL]
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Die Norm legt das Referenzverfahren für die Bestimmung des Fettgehaltes von Säuglingsnahrung auf Milchbasis fest. Das Verfahren gilt für flüssige, konzentrierte und getrocknete Säuglingsnahrung auf Milchbasis, die keine oder höchstens einen Massenanteil von 5 % (in der Trockenmasse) an Zusätzen wie Stärke, Dextrin, Gemüse, Früchte und Fleisch enthält. In Säuglingsnahrung häufig vorhandene Maltosedextrine, die keine Dextrine hoher molarer Masse enthalten, wirken sich nicht nachteilig auf die Röse-Gottlieb-Extraktion aus, selbst wenn diese in hoher Konzentration vorhanden sind. Das Verfahren gilt nicht für Produkte, die Stärke oder Dextrin an Massenanteilen von mehr als nur wenige Prozent enthalten oder zur Bildung harter Klumpen neigen und sich deshalb nicht vollständig in Ammoniak lösen. Es gilt ebenso nicht für Produkte, die freie Fettsäuren in signifikanten Mengen enthalten. Bei diesen Produkten fallen die Untersuchungsergebnisse zu niedrig aus. Bei derartigen Produkten ist ein Verfahren geeignet, das nach dem Weibull-Berntrop-Prinzip arbeitet (siehe ISO 8262-1).
Eine ammoniakalische ethanolische Lösung einer Untersuchungsmenge wird mit Diethylether und Petroleumbenzin extrahiert. Die Lösemittel werden durch Destillation oder Verdampfen entfernt. Die Masse der extrahierten Substanzen wird bestimmt. Dies ist allgemein als Röse-Gottlieb-Prinzip bekannt.
Gegenüber DIN EN ISO 8381:2000-04 wurde der Anwendungsbereich klarer beschrieben. Weiterhin wurden die Abschnitte "Normative Verweisungen" und "Probenahme" überarbeitet und die Literaturhinweise ergänzt. Daneben wurde die Norm technisch und redaktionell überarbeitet sowie ergänzt und damit den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 8381:2000-04 .
Gegenüber DIN EN ISO 8381:2000-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde klarer beschrieben; b) die Abschnitte Normative Verweisungen und Probenahme wurden überarbeitet; c) die Norm wurde technisch und redaktionell überarbeitet und ergänzt und damit an die derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst; d) die Literaturhinweise wurden ergänzt.