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Dieser Teil von ISO 8130 legt ein Verfahren zum Berechnen der unteren Zündgrenze eines Pulverlackes fest, das heißt der Mindestkonzentration eines Pulverlackes in Luft, bei der sich eine zündfähige Mischung ergibt. Das Verfahren basiert auf der Kenntnis des Brennwertes des Produktes, bestimmt nach ISO 1928, oder der Kenntnis der Brennwerte der Bestandteile des Produktes. Aussagefähige Verfahren für die Messung dieser Größe erfordern spezielle Geräte, die schwer erhältlich sein können. Ein Verfahren zum Bestimmen der Explosionsindices von brennbaren Stäuben in Luft ist in ISO 6184-1 angegeben. Das Verfahren ist jedoch sehr kompliziert, erfordert beträchtliche Übung und ist teuer. Das Berechnungsverfahren ergibt untere Zündgrenzen, die bei der Anwendung auf Beschichtungsanlagen als zufrieden stellend gelten können. Bei nicht brennbaren Pulvern, zum Beispiel auf Polyvinylchlorid-Basis, kann das Verfahren trotzdem einen Wert für die untere Zündgrenze in Luft ergeben. Dadurch wird jede Unterschätzung eines Explosionsrisikos effektiv vermieden. Die in dieser Internationalen Norm angewendete Berechnung beruht auf folgenden Annahmen: a) Das Material liegt als Molekulardispersion vor. b) Es findet eine vollständige Verbrennung des Materials bis zur höchsten Oxidationsstufe statt. c) Es handelt sich um eine adiabatische Reaktion. d) Die Flammentemperatur für das Gemisch, mit dem die Mindestkonzentration für eine Explosion in Luft erreicht wird, beträgt 1 000 °C. Für diese Norm ist das Gremium NA 002-00-07 AA "Allgemeine Prüfverfahren für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 8130-4:2005-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 8130-4:2022-06 .
Gegenüber DIN ISO 8130-4:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Statusänderung durch Übernahme der Europäischen Norm EN ISO 8130-4:2010.