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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Darstellung von geografischen Breiten und Längen und optionalen Höhen oder Tiefen, die kompatibel mit den vorherigen Ausgaben der ISO 6709 sind, fest. Dieses Dokument unterstützt ebenfalls die Darstellung anderer Koordinatentypen und Zeiten und die damit verbundenen Koordinaten, definiert durch ein oder mehrere Koordinatenreferenzsysteme (CRS). Dieses Dokument beschreibt für den elektronischen Datenaustausch geeignete Zeichenketten von Koordinaten die für einen Punkt einschließlich der Referenzsystemidentifikation, um sicherzustellen, dass die Koordinaten die eindeutige Position des Punktes wiedergeben. Dateien mit mehreren Punkten mit einer einzigen gemeinsamen Referenzsystemidentifikation sind nicht im Anwendungsbereich enthalten. Dieses Dokument beschreibt ebenfalls eine einfachere Zeichenkettenstruktur zur Koordinatendarstellung der Lage eines Punktes, deren Lesbarkeit geeigneter ist. Dieses Dokument (ISO 6709:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 211 „Geographic information/Geomatic“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 287 „Geoinformationen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-03-03 AA „Geoinformation (SpA zu CEN/TC 287+ISO/TC 211)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 6709:2009-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 6709:2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung mit anderen kürzlich überarbeiteten Normen des ISO/TC 211; b) Klarstellung der normativen Anforderungen, um die starre Abwärtskompatibilität zu erhalten, wenn erforderlich; c) Korrektur der enthaltenen Fehler aus dem TC (Technische Berichtigung) der ISO 6709:2008 aus dem Jahre 2009; d) Korrektur der Anhänge, die normative Anforderungen enthielten, aber als informative Anhänge bezeichnet wurden; e) Entfernung der Anhänge und Konzepte, die sich geändert haben und die nicht mehr zur überarbeiteten Fassung passen; f) Korrektur der Instanzen, bei denen Europäische numerische Formatierungskonventionen während der Bearbeitung vor der Publikation falsch eingefügt wurden. Diese Konventionen werden nicht mehr empfohlen. g) redaktionelle Überarbeitung.