Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm legt ein Verfahren fest, mit dem aus einer Laboratoriumsprobe von Ölsamen eine Untersuchungsprobe hergestellt wird.
Es gibt Handelsverträge für Ölsamen, die verlangen, dass die Probe so untersucht wird, wie sie entnommen wurde, das heißt einschließlich der möglicherweise vorhandenen Verunreinigungen. Andere Verträge fordern dagegen eine vorherige quantitative Abtrennung der Verunreinigungen und eine Untersuchung der gereinigten Samen. Außerdem kann eine Untersuchung der Verunreinigungen gefordert werden.
Die Internationale Norm wurde im ISO/TC 34/SC 2 "Ölsaaten und Ölfrüchte und Ölsaatenschrote" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erstellt. Für die Europäische Norm ist das CEN/TC 307 "Ölsamen, tierische und pflanzliche Fette und Öle und deren Nebenprodukte - Probenahme- und Untersuchungsverfahren" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) zuständig. Auf nationaler Ebene wurde die Norm vom "Gemeinschaftsausschuss für die Analytik von Fetten, Ölen, Fettprodukten, verwandten Stoffen und Rohstoffen" (GA Fett) der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft (DGF) und vom NAL betreut.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 664:1995-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 664:1995-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinweis auf die 'Abtrennung der Verunreinigungen' in 5.2 aufgenommen; b) Hinweis zur 'Durchführung der Untersuchung' im Abschnitt 6 aufgenommen; c) Erweiterung der Tabelle 1, vor allem im Bereich 'Mindestmasse der Untersuchungsprobe'; d) Verzeichnis 'Literaturhinweise' aufgenommen; e) Norm redaktionell den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.