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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt ein Referenzverfahren zur Bestimmung des Hexan-Extrakts (oder des Petrolether-Extrakts), bezeichnet als "Ölgehalt", von Ölsamen fest, die als Rohstoffe in der Industrie verwendet werden. Das Verfahren für Sonnenblumensamen unterscheidet sich von den anderen Samen, weil es eine zusätzliche Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts enthält, nachdem der Samen gemahlen wurde, um die Untersuchungsprobe herzustellen.
Das Verfahren ist an Rapssamen, Sojabohnen und Sonnenblumensamen geprüft worden. Dies schließt jedoch seine Anwendbarkeit auf andere handelsübliche Samen nicht aus. Falls erforderlich, können die reinen Samen und die Verunreinigungen getrennt untersucht werden. Im Fall von Erdnüssen können die reinen Samen, das gesamte Feingut, die nicht ölhaltigen Verunreinigungen und die ölhaltigen Verunreinigungen getrennt untersucht werden.
Die Internationale Norm wurde im ISO/TC 34/SC 2 "Ölsamen, Ölfrüchte und Ölsamenschrote" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erstellt. Für die Europäische Norm ist das CEN/TC 307 "Ölsamen, tierische und pflanzliche Fette und Öle und deren Nebenprodukte - Probenahme- und Untersuchungsverfahren" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) zuständig. Auf nationaler Ebene wird die Norm vom "Gemeinschaftsausschuss für die Analytik von Fetten, Ölen, Fettprodukten, verwandten Stoffen und Rohstoffen" (GA Fett) der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft (DGF) und vom NAL betreut.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 659:1998-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 659:1998-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinweis im Anwendungsbereich bzgl. "Verfahren für Sonnenblumensamen" aufgenommen; b) in der Anmerkung im Unterabschnitt 6.2 wurde ein anderes Beispiel für eine Ultrazentrifugenmühle aufgenommen; c) im Unterabschnitt 6.3 wurden andere Beispiele für Mikromahlwerke aufgeführt; d) Hinweis im Unterabschnitt 6.3 bzgl. Anwendung eines "Soxhlet-Extraktionsgerätes mit Steigrohr" aufgenommen; e) Warnhinweis im Unterabschnitt 6.7 aufgenommen; f) Ausschluss von "Sonnenblumensamen und Baumwollsamen" im Unterabschnitt 8.3.4; g) separater bzw. neuer Unterabschnitt (8.3.5) für "Sonnenblumensamen" aufgenommen; h) im Abschnitt 9 wurden allgemeine Anmerkungen hinsichtlich "Einzelbestimmungen" aufgenommen; i) die Formulierung bzw. der Wortlaut im Abschnitt 9 wurde aktualisiert; j) Streichung des Absatzes im Unterabschnitt 10.1 (bis auf den ersten Satz); k) Trennung (bzw. Aufteilung in zwei Unterabschnitte) der "Bestimmung am Produkt im Lieferzustand" hinsichtlich Sonnenblumensamen (neu 10.1.1 und 10.1.2); l) Änderung der Angaben in den Unterabschnitten 11.2 und 11.3 im Hinblick auf die "absolute Differenz" (Verweis auf Anhang A aufgenommen); m) Änderung bzw. Aktualisierung der "Ergebnisse zu den Ringversuchen zur Bestimmung des Ölgehaltes" aufgrund neu durchgeführter Ringversuche; n) Aktualisierung der Literaturhinweise; o) Norm redaktionell den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.