Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieses Dokument legt ein Wärmeschrankverfahren für die Bestimmung des Trockengehaltes von Papier, Pappe, Faserstoff und cellulosehaltigen Nanomaterialien in fester Form fest, die jeweils aus Neumaterial und/oder recyceltem Material hergestellt werden können. Es ist zudem anzuwenden für die Bestimmung des Trockengehaltes von Papier und Pappe für das Recycling. Das Verfahren ist anzuwenden für Papier, Pappe und Faserstoff sowie cellulosehaltige Nanomaterialien, die außer Wasser keine nennenswerten Mengen von Materialien enthalten, die bei einer Temperatur von 105 °C ±2 °C flüchtig sind. Es wird zum Beispiel im Fall von Faserstoff, Papier und Pappe Durchschnittsproben sowie Durchschnittsproben von cellulosehaltigen Nanomaterialien verwendet, die für chemische und physikalische Prüfungen im Laboratorium entnommen werden, wenn eine gleichzeitige Bestimmung des Trockengehaltes erforderlich ist. Dieses Verfahren ist nicht anzuwenden für die Bestimmung des Trockengehaltes von Faserstoff-Suspensionen oder für die Bestimmung der verkaufsfähigen Masse von Faserstoff-Lieferposten. Dieses Dokument (EN ISO 638-1:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 6 „Paper, board and pulps“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 172 „Faserstoff, Papier und Pappe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 074-02-01 AA „Chemisch-technische Prüfverfahren für Papier, Pappe, Faserstoff und Chemiezellstoff“ im DIN-Normenausschuss Papier, Pappe und Faserstoff (NPa).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 638:2009-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 638-1:2022-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 638:2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von cellulosehaltigen Nanomaterialien und Papier und Pappe für das Recycling in den Anwendungsbereich; b) Aufteilung der Norm in zwei Teile; c) technische Überarbeitung des Verfahrens; d) Aktualisierung des Abschnittes zur Präzision; e) redaktionelle Anpassungen an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.