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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der akuten Toxizität von Chemikalien, Wässern und Abwässern auf den Wasserfloh Daphnia magna Straus. Die Beurteilung von Schadwirkungen auf die Wasserqualität hat über mehrere Jahre hinweg die Entwicklung von Biotests beeinflusst. Krebstiere sind aus ökotoxikologischer Sicht von Interesse, da sie Primärkonsumenten sind und eine wesentliche Komponente des Zooplanktons in aquatischen Ökosystemen darstellen. Das in dieser Internationalen Norm beschriebene Verfahren beinhaltet die Bestimmung der Schwimmunfähigkeit des Wasserflohs Daphnia magna Straus nach 24-stündiger oder 48-stündiger Exposition gegenüber dem Schadstoff unter Bedingungen dieser Internationalen Norm.
Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der akuten Toxizität gegenüber Daphnia magna Straus (Cladocera, Crustacea). Das Verfahren ist anwendbar auf: - Chemikalien, die unter den Testbedingungen löslich sind oder als stabile Suspension oder Dispersion unter den Testbedingungen erhalten bleiben können; - industrielle oder kommunale Abwässer; - behandelte oder unbehandelte Abwässer; - wässrige Extrakte und Sickerwasser; - Süßwasser (Oberflächen- und Grundwasser); - Eluate von Süßwassersedimenten; - Porenwasser von Süßwassersedimenten.
Wenn das in dieser Internationalen Norm beschriebene Verfahren auf Chemikalien angewendet wird, kann ein Limittest bei 100 mg/I oder in einer niedrigeren Konzentration, bei der die Substanz noch gelöst oder in stabiler Dispersion unter den Testbedingungen vorliegt, durchgeführt werden. Wenn diese Information benötigt wird, darf ein Limittest auch bei Konzentrationen über 100 mg/l durchgeführt werden, solange die Substanz löslich oder in stabiler Dispersion vorliegt.
Gegenüber DIN EN ISO 6341:1996-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich des Verfahrens wurde erweitert um: behandelte oder unbehandelte Abwässer, wässrige Extrakte und Sickerwasser, Eluate von Süßwassersedimenten, Porenwasser von Süßwassersedimenten; b) der Abschnitt Begriffe wurde aufgenommen; c) der Test kann auf der Grundlage einer Testdauer von 24 Stunden oder 48 Stunden durchgeführt werden; d) die Zulässigkeit des Limittests mit Konzentrationen über 100 mg/l wurde aufgenommen, wenn die Testsubstanz löslich ist oder in stabiler Dispersion vorliegt; e) im Abschnitt Reagenzien, Testorganismen und Medien: Aufnahme von Anforderungskriterien für eine gesunde Daphnienzucht, Eröffnung der Möglichkeit zur Verwendung von Jungtieren aus Dauereiern, Zulassung von entchlortem Leitungswasser als Zucht- und Verdünnungswasser, Zulassung und Beschreibung des M4-Mediums als Zuchtmedium, Erweiterung des pH-Wert-Bereichs des synthetisch hergestellten Verdünnungswassers von pH-Wert 7,8 ± 0,2 auf pH-Wert 7,8 ± 0,5, zur Herstellung der Stammlösung für die Referenzsubstanztestung wird die Verwendung einer im Handel erhältlichen Kaliumdichromat-Lösung empfohlen; f) im Abschnitt Geräte: das Vorspülen der Testgefäße mit Verdünnungswasser wurde gestrichen, Pipetten zur Sammlung der Testorganismen aufgenommen; g) im Abschnitt Behandlung und Herstellung der Proben: Probenahme, Transport und Lagerung der Proben sollten nach ISO 5667-16 durchgeführt werden, Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Probenvorbehandlung: Verkürzung der Probenaufbewahrungszeit der gekühlten Probe von 48 h auf 24 h, Erweiterung des Temperaturbereichs auf 0 °C bis 5 °C für die Kühlung bis zum Testbeginn, Veränderung der Zeiten und Temperaturen für die Probenaufbewahrung bis zum Testbeginn, Hinweise zum Auftauen von Proben aufgenommen, Probenvorbehandlung für Umweltproben durch Sedimentation, Zentrifugation oder Filtration zur Abtrennung von Schwebstoffen aufgenommen, Anleitung zur Belüftung aufgenommen, Test wird ohne pH-Wert-Einstellung der Probe durchgeführt, weitere Hinweise zur Herstellung von Testlösungen mit schwerlöslichen Substanzen aufgenommen, Hinweise zur Versuchsplanung und -durchführung bei Tests mit schwerlöslichen Substanzen aufgenommen; Erläuterungen zur Auswahl von Verdünnungsreihen bei Chemikalien und Umweltproben für die Testlösungen aufgenommen; Hinweise zum Testansatz für die Bestimmung des G-Werts aufgenommen; der zulässige Verdünnungsfaktor zur Testung von Verdünnungsreihen wird im Haupttest zur Chemikalientestung auf 3,2 begrenzt; h) Änderungen hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens: Erweiterung der Anforderung an den Sauerstoffgehalt der Testansätze: Messung des Sauerstoffgehalts sowohl in den Kontrollansätzen als auch in den Testansätzen mit der höchsten Testkonzentration am Testende, nur Testansätze mit einem Sauerstoffgehalt größer als 2 mg/l dürfen in die Auswertung eingehen, Änderung hinsichtlich des Gültigkeitskriteriums: Festlegung zur Häufigkeit des Referenzsubstanztests wurde getroffen, die obere Grenze des Gültigkeitsbereichs für die EC50 der Referenzsubstanz Kaliumdichromat wurde von 1,7 mg/l auf 2,1 mg/l geändert, Limittest: Empfehlung zur Durchführung eines vollständigen Tests bei Überschreitung der Unbeweglichkeit von kleiner als 10 % im Limittest mit 100 mg/l Testsubstanzlösung; i) Interpretation und Gültigkeit der Ergebnisse, Abschätzung der EC50: Ein Hinweis wurde aufgenommen, bei unzulässigen Abweichungen zwischen Nominal- und gemessener Konzentration der Testsubstanz im Testmedium eine Testwiederholung mit Erneuerung des Testmediums oder einen Durchflusstest in Erwägung zu ziehen; j) Angabe der Ergebnisse um eine Angabe des G-Wertes, falls bestimmt, ergänzt; k) der Untersuchungsbericht wurde um folgende Angaben ergänzt: Informationen zur durchgeführten Probenvorbehandlung von Umweltproben, Ergebnisse der Referenzsubstanz-Testung; l) eine Anleitung zur Herstellung des M4-Mediums wurde im Anhang A neu aufgenommen; m) die Option zur Ermittlung von Vertrauensbereichen aus der grafischen Auswertung wurde im Anhang B ergänzt; n) der Anhang C wurde mit allgemeinen Empfehlungen zur Zucht von Daphnia magna neu aufgenommen; o) der Anhang D mit der Beschreibung eines Verfahrens zur Hälterung von Daphnia magna zur Erzeugung von Dauereiern wurde neu aufgenommen; p) der Anhang F mit einem Verfahren zur Bestimmung der Verdünnungsstufe G für die Testung von Abwässern wurde neu aufgenommen; q) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 147 "Water quality" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 230 "Wasseranalytik" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Für Deutschland war der Arbeitskreis NA 119-01-03-05-01 AK "Biotests" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) an der Bearbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 6341:1996-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 6341:1996 06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich des Verfahrens wurde erweitert um: behandelte oder unbehandelte Abwässer, wässrige Extrakte und Sickerwasser, Eluate von Süßwassersedimenten, Porenwasser von Süßwassersedimenten; b) der Abschnitt Begriffe wurde aufgenommen; c) der Test kann auf der Grundlage einer Testdauer von 24 h oder 48 h durchgeführt werden; d) die Zulässigkeit des Limittests mit Konzentrationen über 100 mg/l wurde aufgenommen, wenn die Testsubstanz löslich ist oder in stabiler Dispersion vorliegt; e) im Abschnitt Reagenzien, Testorganismen und Medien: Aufnahme von Anforderungskriterien für eine gesunde Daphnienzucht, Eröffnung der Möglichkeit zur Verwendung von Jungtieren aus Dauereiern, Zulassung von entchlortem Leitungswasser als Zucht und Verdünnungswasser, Zulassung und Beschreibung des M4-Mediums als Zuchtmedium, Erweiterung des pH Wert-Bereichs des synthetisch hergestellten Verdünnungswassers von pH-Wert 7,8 ± 0,2 auf pH-Wert 7,8 ± 0,5, zur Herstellung der Stammlösung für die Referenzsubstanztestung wird die Verwendung einer im Handel erhältlichen Kaliumdichromat Lösungen empfohlen; f) im Abschnitt Geräte: das Vorspülen der Testgefäße mit Verdünnungswasser wurde gestrichen, Pipetten zur Sammlung der Testorganismen aufgenommen; g) im Abschnitt Behandlung und Herstellung der Proben: Probenahme, Transport und Lagerung der Proben sollten nach ISO 5667 16 durchgeführt werden, Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Probenvorbehandlung: Verkürzung der Probenaufbewahrungszeit der gekühlten Probe von 48 h auf 24 h, Erweiterung des Temperaturbereichs auf 0 °C bis 5 °C für die Kühlung bis zum Testbeginn, Veränderung der Zeiten und Temperaturen für die Probenaufbewahrung bis zum Testbeginn, Hinweise zum Auftauen von Proben aufgenommen, Probenvorbehandlung für Umweltproben durch Sedimentation, Zentrifugation oder Filtration zur Abtrennung von Schwebstoffen aufgenommen, Anleitung zur Belüftung aufgenommen, Test wird ohne pH-Wert-Einstellung der Probe durchgeführt, weitere Hinweise zur Herstellung von Testlösungen mit schwerlöslichen Substanzen aufgenommen, Hinweise zur Versuchsplanung und -durchführung bei Tests mit schwerlöslichen Substanzen aufgenommen; Erläuterungen zur Auswahl von Verdünnungsreihen bei Chemikalien und Umweltproben für die Testlösungen aufgenommen; Hinweise zum Testansatz für die Bestimmung des G-Werts aufgenommen; der zulässige Verdünnungsfaktor zur Testung von Verdünnungsreihen wird im Haupttest zur Chemikalientestung auf 3,2 begrenzt; h) Änderungen hinsichtlich der Durchführung des Verfahrens: Erweiterung der Anforderung an den Sauerstoffgehalt der Tesansätze: Messung des Sauerstoffgehalts sowohl in den Kontrollansätzen als auch in den Testansätzen mit der höchsten Testkonzentration am Testende, nur Testansätze mit einem Sauerstoffgehalt größer als 2 mg/l dürfen in die Auswertung eingehen, Änderung hinsichtlich des Gültigkeitskriteriums: Festlegung zur Häufigkeit des Referenzsubstanztests wurde getroffen, die oberen Grenze des Gültigkeitsbereichs für die EC50 der Referenzsubstanz Kaliumdichromat wurde von 1,7 mg/l auf 2,1 mg/l geändert, Limittest: Empfehlung zur Durchführung eines vollständigem Tests bei Überschreitung der Unbeweglichkeit von kleiner als 10 % im Limittest mit 100 mg/l Testsubstanzlösung; i) Interpretation und Gültigkeit der Ergebnisse Abschätzung der EC50: Ein Hinweis wurde aufgenommen, bei unzulässigen Abweichungen zwischen Nominal und gemessener Konzentration der Testsubstanz im Testmedium eine Testwiederholung mit Erneuerung des Testmediums oder Durchflusstest in Erwägung zu ziehen; j) Angabe der Ergebnisse um eine Angabe des G-Wertes, falls bestimmt, ergänzt; k) der Untersuchungsbericht wurde um folgende Angaben ergänzt: Informationen zur durchgeführten Probenvorbehandlung von Umweltproben, Ergebnisse der Referenzsubstanz Testung; l) eine Anleitung zur Herstellung des M4-Mediums wurde im Anhang A neu aufgenommen; m) die Option zur Ermittlung von Vertrauensbereichen aus der grafischen Auswertung wurde im Anhang B ergänzt; n) der Anhang C wurde mit allgemeine Empfehlungen zur Zucht von Daphnia magna neu aufgenommen; o) der Anhang D mit der Beschreibung eines Verfahrens zur Hälterung von Daphnia magna zur Erzeugung von Dauereiern wurde neu aufgenommen; p) der Anhang F mit einem Verfahren zur Bestimmung der Verdünnungsstufe G für die Testung von Abwässern wurde neu aufgenommen; q) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.