Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Titan wird als Biomaterial in der Chirurgie (zum Beispiel für Hüftimplantate) und in der Zahnheilkunde verwendet. Dentalimplantate bestehen überwiegend aus Titan. Deshalb wurde diese Norm vom CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" als Europäische Norm übernommen. Dieses Dokument beschreibt die Eigenschaften und die Prüfverfahren für Titan, das zur Herstellung von chirurgischen Implantaten verwendet wird. Diese Internationale Norm wurde von der ISO/TC 150/SC 1/WG 4 "Mechanische Prüfung" (Sekretariat: ANSI, USA) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig im DIN-NADENT ist der Arbeitsausschuss NA 014-00-21 AA "Dentalimplantate" des NADENT. Dieses Dokument legt die Eigenschaften und dazugehörigen Prüfverfahren für unlegiertes Titan fest, das zur Herstellung von chirurgischen Implantaten verwendet wird. Sechs verschiedene Titan-Güten werden entsprechend der Zugfestigkeit aufgelistet. Anforderungen an die chemische Zusammensetzung, an das zulässige Mikrogefüge sowie an die mechanischen Eigenschaften werden festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 5832-2:2012-08 .
Gegenüber DIN EN ISO 5832-2:2012-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begrenzung des Kohlenstoffgehaltes für die Güten 1 bis 4 auf höchstens 0,08 % Massenanteil; b) Klarstellung, dass im Mikrogefüge eine beta-Phase durch den zulässigen Eisengrenzwert nicht als Fremdphase angesehen wird; c) für die mechanischen Eigenschaften wurden Grenzwerte für die Brucheinschnürung in Tabelle 2 aufgenommen; d) die Korngröße darf entweder nach ISO 643 oder nach ASTM E112 bestimmt werden.