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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische/Internationale Norm EN ISO 5817 wurde von ISO/TC 44/SC 10 "Vereinheitlichung von Schweißvorschriften" in Zusammenarbeit mit CEN/TC 121/SC 4 "Qualitätsmanagement für das Schweißen" erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsausschuss NA 092-00-04 AA "Qualitätssicherung beim Schweißen (DVS AG Q5)" im DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS).
Die Norm enthält Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten an Schmelzschweißverbindungen (ausgenommen Strahlschweißen) für alle Sorten von Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen. Sie gilt für Werkstückdicken größer 0,5 mm. Sie behandelt voll durchgeschweißte Stumpfnähte und alle Arten von Kehlnähten. Die Grundsätze dieser Norm dürfen auch auf teilweise durchgeschweißte Stumpfnähte angewendet werden. Die drei Bewertungsgruppen (Kennbuchstaben B, C und D) sind so festgelegt, dass sie eine breite Anwendung in der schweißtechnischen Fertigung erlauben. Bewertungsgruppe B entspricht den höchsten Anforderungen an die Schweißnaht. Die Bewertungsgruppen beziehen sich auf die Fertigungsqualität und nicht auf die Gebrauchstauglichkeit des gefertigten Erzeugnisses.
Die Norm gilt für manuelles, mechanisiertes und automatisches Schweißen sowie alle Schweißpositionen. Metallurgische Gesichtspunkte, zum Beispiel Korngröße, Härte, werden von dieser Norm nicht erfasst.
Gegenüber DIN EN ISO 5817:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet;
b) die Bilder zu den Unregelmäßigkeiten Nummer 1.4, 1.11, 1.16, 1.19, 1.11 und 4.1 in Tabelle 1 wurden geändert.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 5817:2014-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 5817:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) in Tabelle 1, Nrn. 1.3, 1.4, 1.16 und 3.2, die tatsächliche Kehlnahtdicke aA verwendet; c) die Bilder für Tabelle 1, Nrn. 1.4, 1.5, 1.6, 1.11, 1.14, 1.16, 1.19, 2.12, 2.13 und 4.1, verändert oder hinzugefügt; d) Tabelle 1, Nr. 4.1: Ausschluss mehrerer Unregelmäßigkeiten und Änderung der Annahmekriterien; e) früherer Anhang B gestrichen; f) Literaturhinweise aktualisiert; g) Dokument redaktionell überarbeitet.