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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs von Wasser nach Verdünnung und Impfung mit Unterdrückung der Nitrifikation nach 5 Tagen Bebrütung fest. Dieser Teil von ISO 5815 ist für alle Wässer mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf zwischen 3 mg/l und 6 000 mg/l anwendbar. Es ist besonders für Abwasser geeignet. Für einen biochemischen Sauerstoffbedarf von mehr als 6 000 mg/l Sauerstoff ist dieses Verfahren ebenfalls anwendbar, jedoch können die erforderlichen Verdünnungen die analytische Qualität der Prüfergebnisse beeinflussen. In diesem Fall sind die Ergebnisse mit Umsicht zu bewerten. Die erhaltenen Ergebnisse stellen eine Kombination biochemischer und chemischer Reaktionen dar, mit Beteiligung lebender Organismen, die nur mittels gelegentlicher Reproduktion reagieren. Diese Ergebnisse haben nicht den eindeutigen Charakter wie solche Ergebnisse, die zum Beispiel ein spezifischer, eindeutig beschriebener chemischer Vorgang liefert. Dennoch liefern sie eine Aussage, aus der sich die Qualität von Wasser abschätzen lässt.
Dieses Dokument (EN ISO 5815-1:2019) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 147 "Water Quality" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 230 "Wasseranalytik" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitskreis NA 119-01-03-05-10 AK "BSB" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1899-1:1998-05 .
Gegenüber DIN EN 1899-1:1998-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normnummer und Normtitel aufgrund der Übernahme des international genormten Verfahrens als Europäische Norm geändert; b) Änderung der unteren Anwendungsgrenze von 3 mg/l auf 1 mg/l; c) Änderung in der Durchführung der Analyse; d) 5.2, Impfwasser: Es wird auf die Möglichkeit verwiesen, bei neueingesetzten Impfmaterialien im Impfwasser mit dem Glucose-Glutaminsäure-Standard die Tauglichkeit zu prüfen; e) 5.3.2, Phosphat-Puffer: Der pH-Wert-Zielwert wird von 7,2 ± 0,1 auf pH-Wert = 7 bis pH-Wert = 8 verändert; f) zu 5.5: als Bereich für den Sauerstoffbedarf des angeimpften Verdünnungswassers (Blindwert) wird 0,2 mg/l bis 1,5 mg/l statt der Obergrenze von 1,5 mg/l festgelegt; g) 5.9, Glucose-Glutaminsäure-Standard: Änderung des Zielwertes für den BSBn über 5 Tage von (210 ± 20) mg/l O2 auf (198 ± 40) mg/l O2 und für den BSBn über 7 Tage von (225 ± 20) mg/l auf (206 ± 40) mg/l; h) zu 6.5: Aufnahme der Möglichkeit zur Bestimmung des Sauerstoffgehalts mittels Sonde nach ISO 17289; i) in 6.9 Aufnahme des pH-Messgeräts; j) 6.10, Festschreibung von Glasfaserfiltern GF 6 bei der Filtration algenhaltigen Proben; k) in 7, Vorgaben zum Einfrieren, zur maximalen Lagerdauer sowie zum Auftauen tiefgefrorener Proben aufgenommen; l) in 8, Zusammenfassung möglicher Störungen und ihrer Abhilfe sowie Ergänzung um einen Abschnitt „8.4 Anwesenheit von Peroxiden und Peroxidverbindungen“; m) 9.1: Ersatz des Auswahlkriteriums für den Sauerstoffverbrauch (1/3 … 2/3) durch Festlegung einer Mindestzehrung von 2,5 mg/l und eines verbleibenden Gehalts von 1 mg/l Sauerstoff in den Testansätzen; n) 9.4 Berechnungen von Verdünnungen ausführlicher dargestellt; o) 9.7 Kontrolluntersuchungen: Vorgehensweise präzisiert; p) Ergänzung von 10.3, zur Einhaltung und Aufzählung aller Gültigkeitskriterien; q) Ergänzung von Anhang B – Mehrfachbestimmungen; r) Anhang C: Aufnahme der Beschreibung zum direkten Animpfen der Testansätze; s) Aufnahme eines neuen Anhangs D „Verfahrenskenndaten“. t) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.