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Dieser Teil von ISO 527 legt die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung der Zugeigenschaften von Kunststoffen und Kunststoff-Verbunden unter festgelegten Bedingungen fest. Mehrere verschiedene Probekörpertypen sind entsprechend den unterschiedlichen Werkstofftypen festgelegt, die dann in den folgenden Teilen von ISO 527 näher beschrieben werden. Die Verfahren werden verwendet, um das Zugverformungsverhalten von Probekörpern zu untersuchen und die Zugfestigkeit, den Zugmodul und andere Gesichtspunkte der Zugspannungs-/Dehnungs-Beziehung unter festgelegten Bedingungen zu ermitteln. Die Verfahren sind speziell zur Anwendung bei folgenden Werkstoffgruppen geeignet: - steife und halbsteife thermoplastische Spritzguss-, Extrusions- und Gussformmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen als Ergänzung zu ungefüllten Sorten; steife und halbsteife thermoplastische Platten und Folien; - steife und halbsteife duroplastische Formmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen; steife und halbsteife duroplastische Platten einschließlich Schichtstoffe; - faserverstärkte duroplastische oder thermoplastische Verbundwerkstoffe mit unidirektionaler oder nichtunidirektionaler Verstärkung, wie Matten, Vliese und Gelege, Gewebe, Rovinggewebe, Kombinations- und Mischverstärkung, Stränge (Rovings) und Kurzfasern; Tafeln aus vorgetränkten Werkstoffen (Prepregs); - thermotrope flüssigkristalline Kunststoffe. Die Verfahren sind üblicherweise nicht zur Anwendung mit harten Schaumstoffen und Schichtstoff-Verbundwerkstoffen mit Schaumstoffkern geeignet. Für steife Schaumstoffe, siehe ISO 1926. Die Prüfbedingungen für Sandwichstrukturen müssen zwischen den Fachleuten vereinbart werden. Die Verfahren werden an Probekörpern angewendet, die entweder in den ausgewählten Maßen geformt oder aus Fertigteilen und Halbzeugen, wie Formteilen, Schichtpressstoffen, Folien und extrudierten oder gegossenen Platten ausgearbeitet, geschnitten oder gestanzt werden. Die Typen der Probekörper und die Herstellung der Probekörper werden in dem für das jeweilige Material zutreffenden Teil von ISO 527 beschrieben. In einigen Fällen darf ein Vielzweckprobekörper verwendet werden (siehe Normative Verweisungen, ISO 3167 oder ISO 20753). Kleine Probekörper werden in ISO 20753 beschrieben (siehe Normative Verweisungen). Die Verfahren legen bevorzugte Maße für die Probekörper fest. Prüfungen, die an Probekörpern anderer Maße oder an unter abweichenden Bedingungen hergestellten Probekörpern durchgeführt werden, können Ergebnisse liefern, die nicht vergleichbar sind. Andere Einflüsse, wie die Prüfgeschwindigkeit und die Vorbehandlung der Probekörper, können ebenfalls die Ergebnisse beeinflussen. Folglich müssen diese Einflüsse sorgfältig kontrolliert und aufgezeichnet werden, wenn vergleichbare Daten verlangt werden. Für die Anwendung dieser Norm ist die Benennung "Zug" (tensile) im gesamten Text für alle Spannungen und Dehnungen weggelassen worden. Sie muss jedoch bei Angabe der Kenndaten hinzugefügt werden, um Verwechslungen mit ähnlichen Eigenschaften zu vermeiden, bei deren Bestimmung anstelle einer Zugbeanspruchung andere Bedingungen zum Verformen der Probekörper angewendet werden, zum Beispiel eine Biege- oder Druckbeanspruchung. ISO 527-1:2012 wurde im ISO/TC 61/SC 2 "Mechanical properties" (Sekretariat: AENOR, Spanien) erstellt. Für die Europäischen Normen ist das CEN/TC 249 "Kunststoffe", dessen Sekretariat vom NBN gehalten wird, zuständig. Auf nationaler Ebene werden die Normen vom Arbeitsausschuss NA 054-01-02 AA "Mechanische Eigenschaften und Probekörperherstellung" des FNK betreut.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 527-1:1996-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 527-1:2019-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 527-1:1996-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Text redaktionell überarbeitet; b) Normative Verweisungen angepasst; c) Abschnitte 3.2, 3.3, 3.4, 3.11 - Reihenfolge geändert, oder ergänzt und Abschnitte 3.8, 3.10, 3.6.2 teilweise komplett überarbeitet; d) Im Abschnitt 5.11 Bezug auf andere Normen zur Kalibrierung hinzugefügt; e) Abschnitt 5.1.5 überarbeitet; f) im Abschnitt 5.1.6 neu eingeführt; g) Abschnitt 6.4 ergänzt bezüglich der Berücksichtung von Einfallstellen; h) Abschnitt 8 überarbeitet; i) Abschnitt 9.5 ergänzt; j) Abschnitt 10.2 überarbeitet; k) Abschnitt 10.3 überarbeitet; l) Abschnitt 10.4 überarbeitet; m) Anhang A (Bestimmung der Dehnung an der Streckgrenze) hinzugefügt; n) Anhang B (Fehlergrenze des Extensometers bei Bestimmung der Poissonzahl) hinzugefügt; o) Anhang C (Anforderungen an die Kalibrierung für die Bestimmung des Zugmoduls) hinzugefügt.