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Das Paket der EPB-Bewertungsnormen erzeugt eine große Anzahl an Indikatoren für die Gesamt- und die Teilenergieeffizienz als Ausgabewerte, die zu verschiedenen Zwecken genutzt werden können. Dieses Dokument behandelt die Nutzung der Indikatoren für die Teilenergieeffizienz in Bezug auf die Bausubstanz und die Wärmebilanz des Gebäudes. Aspekte der Wärmebilanz betreffen sowohl den Heiz- als auch den Kühlbedarf und die Gleichgewichtstemperaturbedingungen, insbesondere in Bezug auf Überhitzung oder zu niedrige Innenraumtemperaturen. Dieses Dokument kann sowohl private Parteien als auch öffentliche Regulierungsbehörden (sowie alle am behördlichen Verfahren beteiligten Interessenvertreter) bei der "Nachbearbeitung" dieser Ausgabewerte unterstützen. Dieses Dokument bietet genormte Tabellen für die strukturierte und transparente Erfassung der Auswahlmöglichkeiten, die hinsichtlich der EPB Teilanforderungen, die Gegenstand dieses Dokuments sind, zu treffen sind. Die Tabellen sind nicht einschränkend und ermöglichen volle regulatorische Flexibilität.
In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden.
Die Anwendung im Zusammenhang mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude ist in Deutschland durch die dortigen Festlegungen definiert.
Die Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts sind mit dem Normenpaket des EPBD-Mandats M/480 und den dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen systematisch nicht vollständig und identisch abbildbar. Bei Anwendung der Normen des Mandates ist weder bei der Vorgehensweise, noch beim Ergebnis, noch bei der Bewertung des Ergebnisses die Identität mit dem deutschen Energieeinsparrecht erreichbar.
Derzeit ist das Normenpaket des EPBD-Mandats M/480, auch unter Berücksichtigung der Verweisungen auf nationale Regelungen in den jeweiligen nationalen Anhängen NA, in Deutschland nicht für die Zwecke des Energieeinsparrechts anwendbar.
Das zuständige nationale Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC 2/WG 15)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 52018-1:2020-10 .