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Dieses Dokument legt ein Berechnungsverfahren zur Umrechnung von Klimadaten als Eingangsgrößen für Energieberechnungen fest.
Das Hauptelement des Dokuments besteht in der Berechnung der solaren Bestrahlungsstärke auf eine Oberfläche mit beliebiger Ausrichtung und Neigung. Ein einfaches Verfahren für die Umrechnung der solaren Bestrahlungsstärke in Beleuchtungsstärke wird ebenfalls angegeben. Die solare Bestrahlungsstärke und die Beleuchtungsstärke auf einer beliebigen Oberfläche dienen als Eingabedaten für Energie und Tageslichtberechnungen, für Bauteile (wie Dächer, Fassaden und Fenster) und für Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung (wie Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Paneele).
Weitere Klimadaten-Parameter, die für die Bewertung der wärme- und feuchteschutztechnischen Effizienz von Gebäuden, Bauteilen oder Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich sind [wie Wind, Temperatur, Feuchte und langwellige (Wärme )Strahlung] sind entsprechend der Verfahren in ISO 15927-4 zu erhalten. Diese Daten sind in diesem Dokument als Eingabedaten aufgeführt und werden ohne Umwandlung als Ausgabedaten weitergegeben.
In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden.
Die Anwendung im Zusammenhang mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude ist in Deutschland durch die dortigen Festlegungen definiert.
Die Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts sind mit dem Normenpaket des EPBD-Mandats M/480 und den dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen systematisch nicht vollständig und identisch abbildbar. Bei Anwendung der Normen des Mandates ist weder bei der Vorgehensweise, noch beim Ergebnis, noch bei der Bewertung des Ergebnisses die Identität mit dem deutschen Energieeinsparrecht erreichbar. Der nationale Anhang NA soll Hilfestellung geben, indem er Zusammenhänge zwischen Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts und korrespondierenden, vergleichbaren oder ähnlichen Regelungen des Normenpakets inklusive der dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen aufzeigt.
Derzeit ist das Normenpaket des EPBD-Mandats M/480, auch unter Berücksichtigung der Verweisungen auf nationale Regelungen in den jeweiligen nationalen Anhängen NA, in Deutschland nicht für die Zwecke des Energieeinsparrechts anwendbar.
Das zuständige nationale Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC 2/WG 15)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).