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Norm [AKTUELL]
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Mit dem Normenpaket zur EPB-Bewertung wird eine große Anzahl an Indikatoren für die Gesamt- oder die Teilenergieeffizienz als Ausgabewerte ermittelt. Dieses Dokument bietet sowohl privaten Parteien als auch öffentlichen Regulierungsbehörden (sowie allen am behördlichen Verfahren beteiligten Interessenvertretern) einen allgemeinen Einblick, wie diese Ausgabewerte für verschiedene Zwecke (Nachbearbeitung) sinnvoll zu verwenden sind. Dieses Dokument beschreibt das Verhältnis zwischen den EPB-Indikatoren und den EPB-Anforderungen und EPB-Kennwerten und erörtert die Bedeutung von projektspezifischen, angepassten Werten als Voraussetzung oder Bezugswerte für bestimmte EPB-Indikatoren. Dieses Dokument enthält zudem einige mögliche EPB-Gütezeichen und führt die verschiedenen Schritte auf, die bei der Einführung eines EPB-Zertifizierungssystems zu veranlassen sind. Dieses Dokument bietet genormte Tabellen für die strukturierte und transparente Erfassung der Entscheidungen, die hinsichtlich der allgemeinen EPB-Anforderungen zu treffen sind. Die Tabellen sind nicht einschränkend und ermöglichen volle regulatorische Flexibilität. Dieses Dokument enthält keine Tabellen für EPB-Teilanforderungen (in Bezug auf die Bausubstanz oder technische Gebäudeausrüstung), da diese in anderen Dokumenten behandelt werden.
Die Indikatoren für die Gesamt- oder die Teilenergieeffizienz eines Gebäudes, das heißt die quantitativen Ausgabewerte von EPB-Bewertungen, können für verschiedene Zwecke angewendet werden: 1) Anforderungen: zur Festlegung öffentlicher oder privater Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden; 2) Entscheidungen: zur Erleichterung von Entscheidungen oder Handlungen im privaten oder öffentlichen Bereich; 3) Information und Kommunikation: für Gebäudeplaner, Eigentümer, Betreiber, Nutzer, politische Entscheidungsträger und Bürger (als Verkäufer oder Vermieter, als künftige Käufer oder Mieter).
In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden.
Die Anwendung im Zusammenhang mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude ist in Deutschland durch die dortigen Festlegungen definiert.
Die Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts sind mit dem Normenpaket des EPBD-Mandats M/480 und den dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen systematisch nicht vollständig und identisch abbildbar. Bei Anwendung der Normen des Mandates ist weder bei der Vorgehensweise, noch beim Ergebnis, noch bei der Bewertung des Ergebnisses die Identität mit dem deutschen Energieeinsparrecht erreichbar.
Derzeit ist das Normenpaket des EPBD-Mandats M/480, auch unter Berücksichtigung der Verweisungen auf nationale Regelungen in den jeweiligen nationalen Anhängen NA, in Deutschland nicht für die Zwecke des Energieeinsparrechts anwendbar.
Das zuständige nationale Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC 2/WG 15)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15217:2007-09 .
Gegenüber DIN EN 15217:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normnummer geändert; b) Dokument umfangreich überarbeitet.