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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt eine systematische, umfassende und modulare Struktur zur ganzheitlichen Bewertung der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude (EPB, en: energy performance of buildings) fest.
Das Dokument ist anwendbar auf die Bewertung des Gesamtenergiebedarfs von Gebäuden durch Messung oder Berechnung und auf die Berechnung der Energieeffizienz hinsichtlich der Primärenergie oder einer anderen energetischen Metrik. Es berücksichtigt die für die verschiedenen Anwendungen, wie zum Beispiel den Gebäudeentwurf, das "fertige" neue Gebäude und bestehende Gebäude in der Nutzungsphase sowie Renovierungen, geltenden speziellen Möglichkeiten und Begrenzungen.
Der Rahmen für die gesamte EPB beinhaltet: a) allgemeine Begriffe und Symbole; b) Gebäude- und Bilanzgrenzen; c) Gebäudeaufteilung in Raumkategorien; d) Methodik für Berechnung der EPB (Gleichungen für Energie, die genutzt, zugeführt, produziert und/oder die zum Gebäude und in der Nähe abgeführt wird); e) ein Paket aller Gleichungen und Ein-/Ausgabebeziehungen, die die verschiedenen relevanten Bestandteile für die Bewertung der gesamten EPB miteinander verbinden; f) allgemeine Anforderungen für EPB, die von Teilberechnungen handeln; g) Regeln für die Kombinierung verschiedener Räume in Zonen; h) Effizienzindikatoren; i) Methodik zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden.
In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden.
Die Anwendung im Zusammenhang mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude ist in Deutschland durch die dortigen Festlegungen definiert.
Die Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts sind mit dem Normenpaket des EPBD-Mandats M/480 und den dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen systematisch nicht vollständig und identisch abbildbar. Bei Anwendung der Normen des Mandates ist weder bei der Vorgehensweise, noch beim Ergebnis, noch bei der Bewertung des Ergebnisses die Identität mit dem deutschen Energieeinsparrecht erreichbar. Der nationale Anhang NA soll Hilfestellung geben, indem er Zusammenhänge zwischen Regelungen des deutschen Energieeinsparrechts und korrespondierenden, vergleichbaren oder ähnlichen Regelungen des Normenpakets inklusive der dort in Bezug genommenen Internationalen und Europäischen Normen aufzeigt.
Derzeit ist das Normenpaket des EPBD-Mandats M/480, auch unter Berücksichtigung der Verweisungen auf nationale Regelungen in den jeweiligen nationalen Anhängen NA, in Deutschland nicht für die Zwecke des Energieeinsparrechts anwendbar.
Das zuständige nationale Gremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC 2/WG 15)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15603:2008-07 .
Gegenüber DIN EN 15603:2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normnummer geändert; b) Dokument umfangreich überarbeitet.