Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt Eigenschaften von Sechskantschrauben mit Gewinde bis Kopf aus Stahl mit metrischen Regelgewinden von M5 bis M64 und Produktklasse C fest. Dieses Dokument (EN ISO 4018:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 2 „Fasteners“ (Sekretariat DIN) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 185 „Mechanische Verbindungselemente“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 067-00-02 AA „Verbindungselemente mit metrischem Außengewinde“ im DIN-Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 4018:2011-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 4018:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die zulässigen Formen für frei geformten Kopf und Einsenkung am Kopf wurden hinzugefügt; b) die Tabellen für Maße wurden neu strukturiert; c) M7 wurde hinzugefügt; d) d<(index)w,min> wurde für M5 von s<(index)min> − IT16 in s<(index)min> − IT15 geändert (wie für Sechskantschrauben mit Gewinde bis Kopf der Produktklassen A und B), um eine größere Auflagefläche und damit geringere Flächenpressung zu erhalten; e) die Regeln für die kleinsten und größten Normlängen wurden ergänzt und entsprechend geändert; die größten Normlängen wurden auf 200 mm begrenzt (größere Längen sind zwischen dem Kunden und dem Hersteller zu vereinbaren); f) Festlegungen für Kennzeichnung und Etikettierung wurden als Abschnitt 6 hinzugefügt.