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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm DIN EN ISO 3743-1 beschreibt ein verhältnismäßig einfaches Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 zur Bestimmung der Schallleistungspegel kleiner, transportabler Geräuschquellen. Für die Messungen wird die Quelle in einem Prüfraum mit schallharten Wänden aufgestellt. Zur Bestimmung der Schallleistungspegel in Oktavbändern wird ein Vergleichsverfahren verwendet. Dabei werden die räumlichen Mittelwerte der von der Quelle erzeugten (Oktavband-)Schalldruckpegel mit jenen einer Vergleichsschallquelle bekannter Schallleistung verglichen. Die Differenz der Schalldruckpegel ist gleich der der Schallleistungspegel, sofern die Messbedingungen für beide Messungen gleich sind. Der A-bewertete Schallleistungspegel wird dann aus den Oktavband-Schallleistungspegeln berechnet.
In der Norm DIN EN ISO 3743-2 ist ebenfalls ein verhältnismäßig einfaches Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 zur Bestimmung der Schallleistungspegel kleiner, transportabler Geräuschquellen festgelegt. Für die Messungen wird die Quelle jedoch in einem speziell gestalteten Raum aufgestellt, der im interessierenden Frequenzbereich eine vorgegebene Nachhallzeit aufweist. Der A-bewertete Schallleistungspegel der zu untersuchenden Quelle wird direkt aus der Messung der A-bewerteten Schalldruckpegel an jeder Mikrofonposition bestimmt. Die erforderliche Anzahl von Mikrofonpositionen und Aufstellungsorten der Quelle im Prüfraum ist festgelegt. Dieses Direktverfahren benötigt keine Vergleichsschallquelle, erfordert aber einen Sonder-Hallraum. Die Anforderungen an einen solchen Raum sowie ein Verfahren zur Eignungsprüfung sind festgelegt. Leitlinien für die Ausführung von Sonder-Hallräumen sind in einem Anhang aufgeführt. In Ergänzung zu dem Direktverfahren wird außerdem ein Vergleichsverfahren beschrieben. Da jedoch die Anforderungen an den Prüfraum für das Vergleichsverfahren nach Teil 1 von DIN EN ISO 3743 beträchtlich geringer sind, wird - sofern kein Sonder-Hallraum zur Verfügung steht - bei der Anwendung eines Vergleichsverfahrens DIN EN ISO 3743-1 empfohlen.
Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde jeweils die Anpassung des Anhangs Z zur Bezugnahme auf die bisherige Richtlinie 98/37/EG und die neue Richtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die technischen Inhalte der Vorgängernormen wurden nicht geändert. Die zugrunde liegenden Internationalen Normen waren von der ISO/TC 43/SC 1/WG 28 "Grundnormen zur Geräuschemission von Maschinen" unter deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NA 001-01-04 AA "Geräuschemission von Maschinen und Anlagen; Messung, Minderung, Datensammlung" des NALS erstellt worden. Auf europäischer Ebene ist das CEN/TC 211 "Akustik" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 3743-1:1995-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 3743-1:2011-01 .
Gegenüber DIN EN ISO 3743-1:1995-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Änderung und Ergänzung der Anhänge ZA und ZB, die den Bezug zur bisherigen Maschinenrichtlinie (98/37/EG) und zur neuen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) herstellen.