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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen und bietet die Mittel für deren Verifizierung für selbstfahrende Transportfahrzeuge zum Transport von Lasten ohne Anheben, wie in ISO 5053-1:2020 definiert, und/oder Personentransportfahrzeuge mit drei oder mehr Rädern, einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 56 km/h und einer Tragfähigkeit von höchstens 5000 kg (im Folgenden als Transportfahrzeuge oder Flurförderzeuge bezeichnet). Dieses Dokument ist auf Flurförderzeuge anwendbar, die mit einer Plattform (die gekippt werden kann) zur Beförderung von Material oder mit einer Anzahl von Sitzen zum Transport von Personen ausgestattet sind. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Fahrzeuge, die hauptsächlich für Erdbauarbeiten oder den Straßentransport bestimmt sind; - fahrerlose Fahrzeuge; - mitgängerbetriebenes Flurförderzeug; - Golfwagen; - Traktoren mit einer Zugkraft am Zughaken bis einschließlich 20 000 N, ausgestattet mit einer Plattform für die Beförderung von Materialien. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, wie in Anhang A aufgeführt, die für die betreffenden Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen relevant sind. Dieses Dokument befasst sich nicht mit der Gefährdung durch Bruchrisiko während des Betriebs. Dieser Teil begründet keine Voraussetzungen für Gefährdungen, die auftreten können, wenn Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen oder beim Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Es werden keine Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern gestellt. Neben den in diesem Dokument aufgeführten Anforderungen werden regionale Anforderungen in EN 16307-6:2014 und ISO/TS 3691-8:2019 behandelt. Dieses Dokument (EN ISO 3691-6:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 "Industrial Trucks" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 3691-6:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisung auf ISO/TS 3691-7 wurde durch EN 16307-6:2020 im gesamten Dokument ersetzt; b) Verweisung auf ANSI/ITSDF B56.8:2006, Safety Standard for Personnel and Burden Carriers wurde durch ISO 22915-17:2020 "Industrial trucks - Verification of stability - Part 17: Towing tractors, burden and personnel carriers" ersetzt; c) unter 4.6.3.1 Fahrersitz wurde die die Gewichtseinstellung von 55 kg bis 110 kg auf 52 kg bis 114 kg geändert; d) unter 6.2.2.1 wurde t) in der Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs); e) in 6.2.5 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt; f) Tabelle ZA.1 "Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG" wurde im informativen Anhang ZA ergänzt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 3691-6:2017-02 .
Gegenüber DIN EN ISO 3691-6:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisung auf ISO/TS 3691-7 wurde durch EN 16307-6:2020 im gesamten Dokument ersetzt; b) Verweisung auf ANSI/ITSDF B56.8:2006, Safety Standard for Personnel and Burden Carriers, wurde durch ISO 22915-17:2020, Industrial trucks — Verification of stability — Part 17: Towing tractors, burden and personnel carriers, ersetzt; c) unter 4.6.3.1 „Fahrersitz“ wurde die Gewichtseinstellung von 55 kg bis 110 kg auf 52 kg bis 114 kg geändert; d) unter 6.2.2.1 wurde t) in der Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs); e) in 6.2.5 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt; f) Tabelle ZA.1 „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG“ wurde im informativen Anhang ZA ergänzt.