Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Auslegung, die Setztiefe und den Einbau von Standrohren für die Offshore-Erdöl- und Erdgasindustrie fest. Dieses Dokument behandelt insbesondere: - die Auslegung der Standrohre, das heißt die Bestimmung des Durchmessers, der Wanddicke und der Stahlsorte; - die Bestimmung der Setztiefe für drei Einbauverfahren, nämlich Rammen, Bohren und Zementieren, und Jetten; - die Anforderungen für die drei Einbauverfahren, einschließlich Anwendbarkeit, Betriebsverfahren, Dokumentation und Qualitätskontrolle. Dieses Dokument ist anwendbar auf: - Plattformstandrohre: eingebaut durch ein Führungsloch im Bohrplattformboden und dann durch Führungen, die in Abständen durch die Wassersäule am Jacket befestigt sind, um das Standrohr gegen Einwirkungen abzustützen und übermäßige Verlagerungen zu verhindern; - Jack-up-gestützte Standrohre: ein temporäres Standrohr, das nur während der Bohrarbeiten verwendet wird und von einer Jack-up-Bohranlage eingebaut wird. In einigen Fällen wird das Standrohr durch an der Bohranlage angebrachte Spannvorrichtungen gespannt; - Freistehende Standrohre: ein selbsttragendes Standrohr in freitragender Bauweise, das in flachen Gewässern eingebaut wird, typischerweise in Wassertiefen von etwa 10 m bis 20 m. Es bietet die alleinige Unterstützung für das Bohrloch und trägt manchmal ein kleines Zugangsdeck und eine Bootsanlegestelle; - Unterwasser-Bohrlochkopf-Standrohre: ein vollständig untergetauchtes Standrohr, das nur wenige Meter über dem Meeresboden verläuft und an dem eine Bohrlochsicherung (BOP) und ein Bohrsteigrohr befestigt sind. Die Bohrsteigleitung ist mit einer schwimmenden Bohrinsel verbunden. Die Bohrlochsicherung (BOP), die Steigleitung und die Bohrinsel sind Wellen- und Strömungseinflüssen ausgesetzt, während die Steigleitung auch wirbelbedingten Schwingungen (VIV) ausgesetzt sein kann. Dieses Dokument ist nicht für die Auslegung von Bohrsteigleitungen anzuwenden. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-04 AK „Bohr- und Fördereinrichtungen - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 4“ im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).