Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm legt die speziellen Anforderungen an die Messung der Schwingungsemission an den Handgriffen von handgehaltenen Geradschleifern ohne Spannzange (Radialschleifmaschinen) fest. Sie gilt nicht für Geradschleifer mit Spannzange. Die Norm behandelt ausschließlich Geradschleifer ohne Spannzange; weitere Arten von Schleifmaschinen siehe DIN EN ISO 28927-1 "Winkelschleifer und Vertikalschleifer", DIN EN ISO 28927-3 "Poliermaschinen sowie Rotationsschleifer, Schwingschleifer und Exzenterschleifer" und DIN EN ISO 28927-12 "Geradschleifer mit Spannzange". Diese Norm beschreibt ein Labor-Messverfahren zur Ermittlung der Schwingungskennwerte (Schwingungsemissionswerte), die in der Betriebsanleitung anzugeben sind. Damit unterstützt diese Norm grundlegende Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Die Internationale Norm ISO 28927-4 ist vom ISO/TC 118/SC 3 "Pneumatic tools and machines" in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 231 "Mechanische Schwingungen und Stöße" erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 001-03-07-02 (NALS/VDI C 7.2) "Hand-Arm-Schwingungen". Mit der in diese Neufassung eingearbeiteten internationalen Änderung A 1 wird der Anwendungsbereich der Norm um die Prüfung von Geradschleifern ohne Spannzange bei Verwendung von topfförmigen Drahtbürsten als Einsatzwerkzeug erweitert, für die die Norm bisher ausdrücklich nicht anwendbar war. Dazu wurden zusätzliche Festlegungen aufgenommen, wie ein auf Messergebnisse mit topfförmigen Drahtbürsten anzuwendender Korrekturfaktor.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 28927-4:2011-05 .
Gegenüber DIN EN ISO 28927-4:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereichs um die Prüfung von Geradschleifern ohne Spannzange bei Verwendung von topfförmigen Drahtbürsten als Einsatzwerkzeug; b) Aufnahme eines auf Messergebnisse mit topfförmigen Drahtbürsten anzuwendenden Korrekturfaktors als zusätzliche Anforderung in 9.3; c) Korrektur in Bild 4; d) Präzisierung der Bildtitel von Bild 4, Bild 5 und Bild 6; e) Ergänzung der Literaturhinweise.